Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2572/21  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung Rackersberg - Antrag CDU Fraktion
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Entscheidung
09.02.2021 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 4.1.21 beantragt die CDU Fraktion die Verkehrssicherheit in der Straße Rackersberg zu verbessern, die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h herabzusetzen und erste Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept umzusetzen.

 

Die Verwaltung weist hierzu auf Folgendes hin:

Der Wunsch nach Reduzierung sowohl des KfZ-Verkehrs, wie auch dessen Geschwindigkeit, ist nachvollziehbar und betrifft viele Straße in Neustadt. Dies käme auch einer Förderung des Radverkehrs zugute.

Der Bürgermeister ist für Anordnung von Verkehrszeichen für den fließenden Verkehr jedoch nicht die zuständige Behörde. Dies ist vorliegend der Kreis Ostholstein. Der Bürgermeister kann somit allenfalls gebeten werden, die gewünschte Geschwindigkeitsreduzierung beim Kreis zu beantragen.

 

Für die Straße am Rackersberg hat die Stadt bereits 2015 und 2017 entsprechende Vorstöße unternommen. Der Kreis hat nach Prüfung der Örtlichkeit jedoch keine Notwendigkeit gesehen, von der üblichen innerörtlichen 50 km/h Regel abzuweichen.

 

Messungen aus dem Jahre 2017 haben eine V85 von 49 km/h und eine Vd 42,6 km/h ergeben.

 

Eine Reduzierung auf 30 ist nach Auskunft der Polizeidirektion weiterhin nicht zulässig. Gleichwohl kann mittlerweile durch geänderte Rechtslage die Einrichtung einer Zone 30 auch für (nichtklassifizierte) Durchgangsstraßen im Rahmen des Möglichen liegen. Ausgeschlossen ist dies bei Vorfahrtsstraßen. Der Rackersberg ist zwar nicht konkret als Vorfahrtsstraße ausgewiesen, an den Einmündungen der Nebenstraßen jedoch bevorrechtigt. Somit kommt er faktisch einer Vorfahrtsstraße gleich. Diese Regelungen müssten aufgehoben werden, denn in 30er Zonen gilt ausnahmslos rechts vor links. Ob dies im Rackersberg der Verkehrssicherheit zuträglich wäre, ist fraglich, denn die baulichen Gegebenheiten lassen nicht auf gleichberechtigte Verkehrsströme schließen.

 

Es wird um Beratung gebeten, ob die Einrichtung einer Zone 30 beim Kreis beantragt werden soll.

 

Das Radverkehrskonzept ist bisher weder verwaltungsintern, politisch noch verkehrsrechtlich abgestimmt worden. Zudem wurden die Mittel für die Umsetzung erster Maßnahmen aus dem Konzept im Rahmen der Haushaltsplanung durch den PUBA gestrichen. Es bietet daher zwar grundsätzliches Potential zur Verbesserung des Radverkehrs, für eine Umsetzung unabgestimmter Einzelmaßnahmen ist es hingegen zu früh.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Wunsch nach einer Verkehrsberuhigung des Rackersbergs wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes sollen hierzu Ideen entwickelt werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Antrag Rackersberg CDU