Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Landesentwicklungsplan 2010 wird z.Zt. von der Landesplanungsbehörde fortgeschrieben. Das Beteiligungsverfahren für den 1. Entwurf hat vom 18.12.2018 bis zum 31.05.2019 stattgefunden. Die zu diesem Entwurf eingegangenen 700 Stellungnahmen hat die Landesplanungsbehörde abgewogen. Die Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein wurde tlw. berücksichtigt (s. Anlage). Vom 08.12.2020 bis zum 22.02.2021 findet das Beteiligungsverfahren für den 2. Entwurf statt. Es können nur Stellungnahmen zu denjenigen Inhalten vorgebracht werden, die sich gegenüber dem 1. Entwurf geändert haben.
Die Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf betreffen nicht das Stadtgebiet von Neustadt in Holstein. Eine Wiederholung der Stellungnahme zum 1. Entwurf ist nicht möglich. Daher empfiehlt die Verwaltung, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum 2. Entwurf keine Stellungnahme abzugeben.
Für die Abgabe einer Stellungnahme an die Landesplanungsbehörde müsste eigentlich die Stadtverordnetenversammlung beschließen. Da jedoch 1. keine Stellungnahme abgegeben werden soll und 2. vor Ablauf der Abgabefrist (22.02.2021) keine Stadtverordnetenversammlung mehr stattfindet, reicht die Entscheidung des PUBA. Eine vom Städteverband Schleswig-Holstein erbetene Fristverlängerung wurde vom Ministerium (MILIG) abgelehnt. Beschlussvorschlag:Der Ausschuss beschließt, zum 2. Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 keine Stellungnahme an die Landesplanungsbehörde abzugeben. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
https://www.bolapla-sh.de/file/bf4796a7-f729-11ea-a85e-0050569710bc/368ae33f-19bb-11eb-a993-0050569710bc
https://www.bolapla-sh.de/file/bf4796a7-f729-11ea-a85e-0050569710bc/a37bb7af-388c-11eb-b847-0050569710bc
https://www.bolapla-sh.de/file/bf4796a7-f729-11ea-a85e-0050569710bc/5d99bf1e-299c-11eb-a993-0050569710bc
https://www.bolapla-sh.de/file/bf4796a7-f729-11ea-a85e-0050569710bc/c78216ac-388c-11eb-b847-0050569710bc
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