Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die unerwartete berufliche Veränderung des Schulleiters der Jacob-Lienau-Gemeinschaftsschule erfordert auch in dieser Legislaturperiode die Einberufung eines Schulleiterwahlausschusses. Der zu bildende Schulleiterwahlausschuss besteht aus zehn Mitgliedern der Schule (je fünf Vertreter*innen der Lehrkräfte und Eltern bzw. Schülern) und weiteren zehn Mitgliedern, die der Schulträger nach vorheriger Wahl durch die Vertretungskörperschaft entsendet. Die zehn von der Stadtverordnetenversammlung zu wählenden Ausschussmitglieder und die zehn Vertreter/innen müssen nicht der Stadtverordnetenversammlung angehören. Sie dürfen jedoch weder Lehrkräfte noch Mitglieder des Schulelternbeirates der betroffenen Schule sein. Bei der Wahl der zehn Vertreter des Schulträgers kann jede Fraktion verlangen, dass die Mitglieder durch Verhältniswahl gewählt werden.
Entsprechend der Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung verteilen sich die insgesamt zehn zu wählenden Mitglieder (sowie die mindestens zehn Vertreter*innen) wie folgt auf die Fraktionen:
Die CDU-Fraktion verzichtet mit E-Mail vom 15.01.2021 auf den vierten Sitz.
Gem. § 38 des Schulgesetzes sollen mindestens 40% der Mitglieder des Wahlausschusses Frauen sein.
Die Fraktionen werden um Vorschläge zur Stadtverordnetenversammlung gebeten.
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Wahl gemäß § 38 Schulgesetz durchzuführen. Beschlussvorschlag:Für die Dauer der laufenden Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung wird ein Schulleiterwahlausschuss gebildet. Als Vertreter*innen des Schulträgers werden in diesen Ausschuss die folgenden zehn Personen gewählt: Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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