Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2556/20  

 
 
Betreff: Antrag BGN Förderung Land und Bund
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Beteiligt:5 Tourismus-Service
Bearbeiter/-in: Prieß, Markus  12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
03.02.2021 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt   

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Sachverhalt:

Mit beigefügtem Antrag der BGN wird der Hauptausschuss darum gebeten, dass der Bürgermeister die Verwaltung beauftragt, laufend zu prüfen, welche Förderungen vom Land und Bund aufgelegt sind und werden. Der Bürgermeister hat im Hauptausschuss zwei Mal im Jahr über den Sachstand zu berichten, damit uns nicht wieder eine 90%ige Förderung wie bei den Seebrücken verloren geht.

 

Hierzu wird wie folgt ausgeführt:

 

Gemäß § 27 Abs. 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein legt die Stadtverordnetenversammlung die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest. Dies geschieht regelmäßig u.a. durch die Beschlussfassung zum Haushaltsplan und –satzung. Hier werden alle Investitionsmaßnahmen gebündelt dargestellt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist der Bürgermeister über das Haushaltsrecht aufgrund der Grundsätze zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit dazu verpflichtet u.a. nach Fördermöglichkeiten zu suchen. Dies ist in der Vergangenheit auch regelmäßig so gemacht worden.

 

Durch den Antrag der BGN-Fraktion würde das Verfahren auf den Kopf gestellt. Die Selbstverwaltung würde ihr Handeln sozusagen nach Fördertöpfen ausrichten. Dies kann so nicht gewollt sein.

 

Im Weiteren wird ein gewisser Überblick der vorhandenen Förderprogramme bzw. Entlastungsmaßnahmen gegeben, bei denen die Stadt Neustadt in Holstein Finanzmittel erhält bzw. erhalten könnte:

 

  • Gleichstellungsbeauftragte
  • Bundesteilhabegesetz
  • Mittel für Teilhabeplanung
  • Kita-Finanzierung
  • U3-Konnexitätsausgleich
  • Infrastrukturentlastung
  • Konsolidierungshilfe (FAG)
  • Schulbau und kommunale Sportstättensanierung
  • Digitalisierung (Verbesserung Onlinezugang)
  • Integration
  • Pauschaler Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen in 2020 durch den Bund
  • Infrastrukturfonds „Schule, Klimaschutz und Mobilität“ dient der Sicherstellung der Kofinanzierung des Bundesprogrammes für Ganztagsbetreuung, für Erneuerbare-Energien-Anlagen im Bereich von Schulbaumaßnahmen und kommunale Radwege
  • Schulbaufonds Aufstockung des Programmes Impuls
  • Soziale Wohnraumförderung
  • Entwicklungsfonds für Innenstädte und Ortszentren
  • Erhöhung der Beteiligung des Bundes an den zu tragenden Kosten der Unterkunft

 

Neben diesen beispielhaft aufgezählten Fördermöglichkeiten gibt es unzählige Förderprogramme des Landes Schleswig-Holstein, des Bundes und der EU.

 

Nicht zuletzt durch die Förderung der EU konnten die Promenaden Jungfernstieg, Strandbad, Am Strande und in Pelzerhaken bis Rettin errichtet werden. Auch das interkommunale Gewerbegebiet wurde mit Mitteln der EU gefördert.

 

Durch die Städtebauförderungsmittel (Zweidrittelförderung Bund und Land) wird derzeit die Hafenwestseite entwickelt und der Verwaltungsneubau in der Rosenstraße errichtet, die Schulstraße wird komplett neu gestaltet, um nur ausgewählte Projekte zu nennen.

 

Der Antrag der BGN-Fraktion auf (Ersatz-) Neubau der Seebrücke Pelzerhaken fand in der Tourismusausschusssitzung am 11.11.2020 keine Mehrheit. Er wurde an die Verwaltung zurückverwiesen. Der Tourismus Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin hat dies zum Anlass genommen und wird das Begehren in einer neuen Vorlage aufbereiten. Auch das touristische Entwicklungskonzept wird dazu konkrete Aussagen treffen. Hierzu sind gewisse Vorarbeiten zu leisten. Welche weiteren Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen müssen, werden erarbeitet und zu gegebener Zeit vorgelegt.

Anschließend erfolgt eine vorhabenbezogene Prüfung durch das Ministerium, ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich erscheint.

Die Aussage, dass Fördermittel wiederholt verloren gegangen sind, trifft somit nicht zu.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, bei allen künftigen Maßnahmen (Investitionen, etc.) die jeweilige Förderkulisse zu prüfen und entsprechende Anträge zu stellen. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: X

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

eine  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 20 12 22 Antrag BGN Förderung Land und Bund (343 KB)