Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Im Zuge der städtebaulichen Konversion der Hafenwestseite ist für die Verlagerung eines Teils der Bestandsverkehre der Landesstraße L 309 und der Neuverkehre, die sich aus der geplanten funktionellen und städtebaulichen Neuordnung der Hafenwestseite ergeben, eine neue Verbindungsstraße zwischen der Wieksbergstraße und der Straße Am Holm notwendig. Die Straße soll entlang der bestehenden Bahngleise verlaufen. Der geplante Querschnitt sieht eine Fahrbahnbreite von 6,50 m vor. Der Radverkehr wird für beide Richtungen in einer Breite von 2,50 m auf der Südseite geführt. Südlich des Radweges ist ein Gehweg, ebenfalls in einer Breite von 2,50 m, vorgesehen. Beschlussvorschlag:1. Für das Gebiet der geplanten „Verbindungsstraße zwischen Wieksbergstraße und Am Holm“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 94 im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden; Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: - Herstellung und Regelung der verkehrlichen Erschließung 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich
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