Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Im Zuge der Umgestaltung des Bahnhofumfeldes und des ZOB im Rahmen der Städtebauförderung sollen die Bahnhofvorflächen neugestaltet werden. Diese Flächen werden bisher auch öffentlich genutzt, befinden sich aber nach dem Verkauf des Bahnhofes teilweise in Privateigentum. Die Widmung der Flächen als öffentliche Verkehrsfläche ist eine Voraussetzung der Fördergeldgeberin (Innenministerium) für die anteilige Städtebauförderung und somit für die Durchführung der Maßnahme. Die in der Anlage markierten Flächen befinden sich nicht in städtischem Eigentum. Die erforderliche Zustimmung der Eigentümerin zur Widmung liegt vor. Entsprechend der Verkehrsbedeutung sind diese Teilflächen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4c des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein als Platzfläche dem öffentlichen Verkehr zu widmen (siehe anliegende Widmungsverfügung). Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt, die Teilflächen am Bahnhof entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Lageplan Bahnhof Widmungsverfügung Bahnhof
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