Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Eine Überarbeitung der Satzung ist u.a. notwendig, um den Personensorgeberechtigten und Schüler*innen entgegen zu kommen. Es wird künftig nicht mehr notwendig sein, das Kind nach Ende der 4. Klassenstufe abzumelden, auch bleibt eine Neuanmeldung zu Beginn eines jeden Schuljahres aus. Zudem werden die Fristen größtenteils vereinheitlicht. Weitere kleine Anpassungen in der Satzung sind lediglich „formhalber“ erfolgt. Die Änderungen sind in der Anlage 2 dargestellt. Dabei wurden die Änderungen/Ergänzungen rot markiert. Beschlussvorschlag:Die anliegende 1. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die offene Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Änderungssatzung OGS, Anlage 2 – 1. Änderungssatzung mit Änderungsmarkierung
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