Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2486/20  

 
 
Betreff: Richtlinien für Ehrungen und Anerkennungen der Stadt Neustadt in Holstein; Vorlage eines Neuentwurfs
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:120-008-01/02(u.a.)-Hp
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
17.03.2021 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
06.05.2021 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Grundlage der Überlegung

Im Rahmen der Vorarbeiten zum Konsolidierungskonzept der Stadt Neustadt in Holstein standen unter anderem Überlegungen zu Einsparungen durch Änderungen bei den Ehrengaben zu Alters- und Ehejubiläen im Raum.

Hierbei ist deutlich geworden, dass die „Richtlinien für Ehrungen“, in Tabellenform aufgestellt durch Beschluss des Hauptausschusses vom 01.10.1998 Anlage A, nicht nur nicht mehr zeitgemäß und inhaltlich überholt erscheinen, sondern auch einige Punkte unberücksichtigt lassen (Definition der Familienereignisse und Jubiläen, Werte der Ehrengaben, Vereine und Verbände unberücksichtigt pp.).

 

Mögliche Ziele und Lösungsansatz

Mit einer Neuaufstellung von „Richtlinien für Ehrungen und Anerkennungen der Stadt Neustadt in Holstein“ Anlage B könnten neben der Einbeziehung der Ehrenringträgerinnen und -träger auch die Stärkung des Ehrenamts, die Erreichung einer konsolidierungsbedingten Reduzierung der Mittelaufwendungen und das Entgegenwirken einer eher „freihändigen“ Ehrenvergabe fokussiert werden.

Hierzu wurden exemplarisch die Richtlinien der Stadt Friesoythe (Niedersachsen, 20.000 EW) herangezogen und angepasst.

 

Vorgehensweise und Alternative

Es wird vorgeschlagen, die Änderung der Richtlinien entsprechend des Entwurfs nach der bereits erfolgten Vorberatung des ersten Konsolidierungskonzeptes in die politische Beratung und Beschlussfassung aufzunehmen.

Die Alternative wäre die Beibehaltung der bisherigen Richtlinien und die Vergabe von Ehrengaben bei sonstigen Anlässen wie bisher nach Absprache zwischen Bürgervorsteher und Bürgermeister.

 

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Beschlussvorschlag:

Die anliegenden Richtlinien für Ehrungen und Anerkennungen der Stadt Neustadt in Holstein werden durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Gleichzeitig werden die durch Beschluss des Hauptausschusses vom 07.10.1998 aufgestellten Richtlinien für Ehrungen aufgehoben.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: X

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja: X

Bei Haushaltsstelle: u.a. 00000.57110

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

insbesondere wegen der neugefassten Richtlinien privater Anlässe und Jubiläen wird von einer konsilidierenden Wirkung (etwa 2.000 €/p.a.) ausgegangen - insgesamt ist der finanzielle Aufwand jedoch anlassabhängig und schwer vorhersehbar

 

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Anlage/n:

Anlage A: Richtlinien für Ehrungen, Hauptausschussbeschluss vom 07.10.1998 (angepasst an Eurobeträge am 01.11.2001)  

Anlage B: Entwurf der Richtlinien für Ehrungen und Anerkennungen der Stadt Neustadt in Holstein

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage A - Richtlinien für Ehrungen, Hauptausschussbeschluss vom 07.10.1998 (angepasst an Eurobeträge am 01.11.2001) (248 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage B - Entwurf der Richtlinien für Ehrungen und Anerkennungen der Stadt Neustadt in Holstein Sept. 2020 (499 KB)