Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2477/20  

 
 
Betreff: Antrag auf gebührenfreies Parken im Advent
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
16.09.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Mit beigefügtem Schreiben vom 11.2.2020 beantragt der Gewerbeverein Neustadt in Holstein e.V. gebührenfreies Parken in der Innenstadt im Advent. Im Jahre 2019 wurde der Antrag nach Einführung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes und der Abschaffung vieler Ausnahmen aus finanziellen Gründen nicht bewilligt. Für 2020 wurde dem Gewerbeverein die Beratung des Anliegens im Nachtragshaushalt zugesagt, sie soll nunmehr erfolgen.

 

Die wirtschaftliche Wirkung eines Parkgebührenerlasses ist schlecht messbar. Es handelt sich um eine Wirtschaftsförderung, welche den Handel auf indirekte Weise unterstützen soll, was gerade in Coronazeiten ein wichtiges Anliegen ist. Inwieweit die angeführte Kritik der Kunden nach der kurz zuvor erfolgten Einführung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes indes zu Verhaltensänderung und damit tatsächlich zu Umsatzrückgängen beigetragen hat, ist ebenfalls nicht messbar. Ein Vorteil bestünde in der Werbung für die Innenstadt. Der Nutzen dieser Wirtschaftsförderung ist gegen die angespannte Haushaltslage abzuwägen.

 

Im beantragten Zeitraum werden auf dem Parkplätz Klosterhof Nord (Stadtwerke) ca. 4.000 € Einnahmen erwartet, auf dem Klosterhof Süd (Stadt) ca. 3.000 €. Auf die Einnahmen der Stadtwerke fallen 19% Umsatzsteuer an.

 

Sofern dem Antrag des Gewerbevereins stattgegeben werden soll, müsste in den

1. Nachtragshaushalt 2020 noch eine Haushaltsstelle „Wirtschaftsförderung“ in Höhe von

7.000 € eingestellt werden.

 

Es wird um Beratung und Entscheidung gebeten.

 

 

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Beschlussvorschlag:

a.)    Das gebührenfreie Parken im Advent 2020 kann aus finanziellen Gründen nicht ermöglicht werden.

alternativ:

b.)    Das gebührenfreie Parken im Advent 2020 soll ermöglicht werden. In den 1.  Nachtragshaushalt 2020 wird eine Wirtschaftsförderung von 7.000 € eingestellt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  x

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

   7.000

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein: x

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Ggf. 1. Nachtrag 2020

 

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Anlage/n:

Antrag des Gewerbevereins

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 11.2.20 Antrag Gewerbeverein (431 KB)