Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der B-Plan Nr. 90 wurde im Jahre 2019 rechtskräftig (Auszug in der Anlage). Da der Investor und Eigentümer einer Teilfläche im Jahre 2019 eine von dessen Festsetzungen abweichende Bebauung beabsichtigte und diese den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt entsprach, hat die Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 90 gefasst. Planungsziele waren, auf der Grünfläche am Ostring die Unterbringung des Ruhenden Verkehrs zu ermöglichen und die Baugrenzen so zu ändern, dass im WA-1a-Gebiet ein großer ruhiger, verkehrsfreier und begrünter Freiraum entstehen kann.
Inzwischen hat der Investor wiederum seine Planung geändert. Die nun beabsichtigte Bebauung (s. Anlage) entspricht zwar ebenfalls nicht vollständig den Festsetzungen des B-Planes Nr. 90, die Abweichungen können jedoch im Rahmen von Befreiungen zugelassen werden. Daher ist keine Änderung des B-Planes mehr erforderlich und der Aufstellungsbeschluss kann aufgehoben werden. Beschlussvorschlag:Der am 07.11.2019 von der Stadtverordnetenversammlung gefasste Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 90 (Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg) wird aufgehoben. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
des Geltungsbereichs der ehemals geplanten 1. Änderung
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