Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Stadt Neustadt in Holstein verfügt über umfangreiche Wasserflächen, mehrere Kilometer Küstenlinie sowie attraktive Bade- und Surfreviere. Immer wieder wird die Feuerwehr zu Einsätzen am und im Wasser gerufen, insbesondere die Kite- und Surfzonen tragen zum Einsatzaufkommen bei. Die Feuerwehr verfügt seit vielen Jahren über ein Arbeitsboot und ein Schlauchboot. Vor einigen Jahren kam ein ausgemustertes Aluminiumboot des Tourismusservice hinzu. Die FFW hat ein Wasserrettungskonzept entworfen und ist mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet worden. KameradInnen haben sich zu Rettungsschwimmern fortgebildet und Bootsführer wurden ausgebildet. Die Aufgabe Wasserrettung ist im Feuerwehrbedarfsplan enthalten.
Ein Wasserrettungsgesetz gibt es in Schleswig-Holstein nicht, die Beratungen hierüber wurden vor einigen Jahren begonnen und wieder beendet. Nach der bisherigen Lesart war die Aufgabe der Wasserrettung durch die Übertragung der Gemeinde an die FFW von der Hanseatischen Unfallkasse Nord (HFUK) versichert. Als kürzlich erkennbar wurde, dass das Innenministerium möglicherweise eine andere Rechtsauffassung vertritt, wurde dort sicherheitshalber angefragt. In seiner Antwort an die Stadt stellt das Innenministerium nunmehr fest:
gem. § 6 Abs. 4 BrSchG außerhalb des Anwendungsbereiches des BrSchG zusätzliche freiwillige Aufgaben durch Entscheidung der Gemeindevertretung übertragen.
Fazit: Die Aufgabe Wasserrettung auf der Ostsee kann der FFW weder übertragen werden, noch ist sie versichert. Die Übertragung der Aufgabe Wasserrettung innerhalb der Gemeindegrenzen ist möglich, sie bedarf jedoch eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, der schnellstmöglich eingeholt werden sollte. Die Gemeindegrenze verläuft im Hafen unklar entlang der Kaianlagen und Uferbefestigungen. Für die Wasserrettung wird es als sachgerecht angesehen, sie zwischen der Hafeneinfahrt ancora marina und Strandbad zu ziehen. Dieser Bereich ist von den Hafen- und Steganlagen fachlich kaum zu trennen und entspricht auch eher den Verhältnissen auf einem Binnengewässer als auf der offenen See.
Beschlussvorschlag:Die Stadt Neustadt in Holstein führt auf ihrem Gemeindegebiet die freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Wasserrettung durch. Die Aufgabe wird der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein übertragen. Als seeseitige Gemeindegrenze wird eine gedachte Linie zwischen der Hafeneinfahrt der ancora marina und dem Strandbad definiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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