Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2420/20  

 
 
Betreff: Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Prieß, Markus
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
20.05.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Stadt Neustadt in Holstein erhebt Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen.

Hierbei handelt es sich um eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzungen (siehe beigefügte Satzung). Im Rahmen der Corona-Pandemie leiden viele örtliche Gewerbetreibende unter teils massiven Umsatzrückgängen. Es stellte sich die Frage, ob die Stadt diese Betriebe im Rahmen einer Wirtschaftsförderung entlasten möchte, indem sie dieses Jahr auf eine Erhebung jährlich wiederkehrender Sondernutzungsgebühren verzichtet. Dies beträfe die nachstehenden Tarifpositionen:

 

1.7  Werbe- und Hinweisschilder

1.10     Aufstellung von Waren (einschl. Stellvorrichtung)

2.3       Tische und Stühle für gewerbliche Zwecke

 

Das Gebührenaufkommen für diese Positionen beträgt ca. 9.300 € jährlich.

 

Die anderen Gebührenpositionen werden anlass- bzw. einzelfallbezogen häufig von Baufirmen oder Privatpersonen erhoben. Die Plakatwerbung ist vertraglich auf ein privates Unternehmen übertragen.

 

Neben einer wünschenswerten Entlastung der Betriebe ist zu bedenken, dass auch die Stadt selbst erhebliche Einnahmeausfälle durch die Pandemie verbuchen muss.   

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Beschlussvorschlag:

Die Stadt Neustadt in Holstein verzichtet im Jahr 2020 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Tarifpositionen 1.7, 1.10 und 2.3.  

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

eine  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Beschlossene Sondernutzungsgebuehrensatzung 20200305 (248 KB)