Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2393/20  

 
 
Betreff: Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Zur Kenntnis
08.06.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Gemäß § 64 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) von 2009 haben Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750m³ Abwasser einleiten, einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen.

Dieser muss jährlich einen Bericht vorlegen.  

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Beschlussvorschlag:

Der Stadtwerkeausschuss nimmt den Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für 2019 zur Kenntnis.  

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  X

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja: X

Bei Haushaltsstelle: SWNH

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

1 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gewässerschutz 2019 (213 KB)