Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2383/20  

 
 
Betreff: Verwendung des Stadtwappens
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Aktenzeichen:120-004-00-Hp
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
04.03.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

I:\Text\120\Stadtwappen 004-00\Bundespolizeiinspektion See\Entwurf.jpgMit Schreiben vom 07.02.2020 beantragt die Bundespolizeiinspektion See Neustadt in Holstein die Genehmigung der Verwendung des Stadtwappens in einem Zugehörigkeitsabzeichen (siehe nebenstehenden Entwurf), welches dem Präsidenten der Bundespolizeiinspektion zur abschließenden Genehmigung vorgelegt werden soll. Die Neustädter Bundespolizeiinspektion möchte durch die Verwendung des Stadtwappens die tiefe Verbundenheit zu ihrer Heimatstadt ausdrücken.

 

Der Hauptausschuss hat in gleichgelagerten Nutzungsfällen positiv entschieden (bspw. Einsatz-T-Shirts Polizeistation Neustadt in Holstein per Beschluss vom 22.06.2011).

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss stimmt gemäß § 1 (5) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein der Verwendung des Stadtwappens der Stadt Neustadt in Holstein durch die Bundespolizeiinspektion See Neustadt in Holstein für ein Zugehörigkeitsabszeichen entsprechend des eingereichten Entwurfes jederzeit widerruflich zu.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

keine