Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Das Thema Nachhaltigkeit in Verbindung mit Mobilität beschäftigt derzeit viele Urlaubsregionen in Schleswig-Holstein. Entsprechend viele Initiativen sind auf unterschiedlichen Ebenen von touristischen Organisationen und Verkehrsgesellschaften gestartet worden. Auch die Orte in der Lübecker Bucht sind intensiv von der Verkehrsbelastung durch Einwohner und Touristen betroffen. Entsprechende innerörtliche Verkehrskonzepte werden daher zurzeit erstellt. Die Verursachung und gleichzeitig die Lösung des Problems von „zu viel Verkehr in den Orten“ lässt sich jedoch nicht von einzelnen Orten alleine wirksam bearbeiten bzw. lösen.
Ziel der hier vorgestellten Initiativen und Projekte ist es daher, innerhalb der Region Lübecker Bucht alle Orte einzubeziehen und alle Gäste zu motivieren, das eigene Auto im Urlaub stehen zu lassen und öffentliche Angebote wahrzunehmen, um sich in der Region umwelt- und klimagerecht zu bewegen. Ansatz des Projektes „unbeschwert unterwegs“ (Projektträger OHT/OTS/WiMi/DWIF/ NahSH) ist es dabei, den Urlaubsgästen mit der OstseeCard (ohne Jahreskarten) einen kostenfreien ÖPNV sowohl in Bussen als auch im regionalen Bahnverkehr zu ermöglichen. Die Gäste aus Neustadt in Holstein könnten so kostenlos sämtliche Busse und die Bahn in ganz Schleswig-Holstein z.B. nach Lübeck und voraussichtlich sogar bis zum Hauptbahnhof Hamburg nutzen. Dass dies erfolgreich sein kann und aus Überzeugung der Touristiker auch sein wird, haben Projekte aus der Vergangenheit bereits gezeigt: Vor ca. 15 Jahren gab es schon einmal den kostenlosen ÖPNV für Gäste mit der damaligen Kurkarte. Das Angebot wurde hervorragend angenommen. Als für dieses Projekt allerdings nach drei Jahren die damalige Förderung des Landes auslief, wurden die Busfahrten wieder mit einem Kostenbeitrag von 0,50 bzw. 1 € belegt. Die Fahrgastzahlen brachen daraufhin um etwa 70% ein. Andere Ferienregionen haben den kostenlosen ÖPNV ebenfalls - teilweise schon seit Jahren - erfolgreich eingeführt und damit auch eine deutliche Verbesserung der Linienangebote auch für Einheimische erreicht. Beispiele gibt es im Schwarzwald, im Allgäu oder in österreichische Regionen.
Aber: Es ist allen Projektbeteiligten jedoch bewusst, dass das aktuelle ÖPNV Angebot aus touristischer Sicht diese Ziele nicht erfüllen kann und somit stark verbesserungswürdig ist. Es ist hier grundsätzlich anzumerken, dass die Projekte erst am Anfang stehen und noch viele Fragen offen sind, insbesondere was touristische Bedarfe, Alternativen, Kalkulationen und Finanzierungen betrifft. Dies ist bei der Komplexität und der Vielzahl völlig unterschiedlicher Beteiligter aber auch normal und verständlich. Um jedoch einen Schritt weiter zu kommen, sind die Kommunen nun aufgefordert, ihre Projekt- Bereitschaft mit Hilfe einer Absichtserklärung zu dokumentieren, damit die tatsächlichen Aufwendungen und Umlagebeträge errechnet werden können.
Steckbrief: Projekt „unbeschwert unterwegs“
Zur Klarstellung: Hiermit ist noch keine Erhöhung der Kurabgabe beschlossen. Die Ergebnisse der konkreten Berechnungen werden transparent an die Ausschüsse kommuniziert und müssen selbstverständlich in die Kalkulation der Kurabgabe einfließen: Erst danach können wiederum die Gremien entsprechende Satzungsänderungen beschließen.
In der Anlage finden Sie die Absichtserklärung und eine Präsentation vom DWIF mit der Ausarbeitung zu einzelnen Fragestellungen, die im Zuge der Projektausarbeitung häufig geäußert wurden (sog. FAQ / „häufig gestellte Fragen“).
Das Projekt soll für die LTO Lübecker Bucht federführend von der Tourismus-Agentur Lübecker Bucht begleitet werden. Weitere Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben.
Beschlussvorschlag:Der Tourismusausschuss beschließt, die Teilnahme von Neustadt in Holstein an dem Projekt „unbeschwert unterwegs“ unter der der Voraussetzung der notwendigen weiteren Ausarbeitungen zum Konzept und der Finanzierung sowie ggf. der touristischen Optimierung des ÖPNVs in Bezug auf Linienführung, Taktung und Fahrradmitnahme.
Erforderliche Satzungsänderungen werden erst nach konkreter Berechnung und erneuter Beschlussfassung der gemeindlichen Gremien vorgenommen. Dem Bürgermeister wird empfohlen, die entsprechende Absichtserklärung zu unterzeichnen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Präsentationen OHT und DWIF Absichtserklärung
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