Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Vorlage 2272/19 wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019 unverändert beschlossen. Dabei wurden unter Punkt 6 und 7 die Annahmen getroffen, dass sowohl für die OGS an der Grundschule als auch an den weiterführenden Schulen ab dem Schuljahr 2020/21 Beiträge erhoben werden sollen. Am 29.10.2019 tagte ein Arbeitskreis zu dem Thema Beitragshöhe und weiteren Rahmenbedingungen für die Beitragserhebung. Die anliegende Verwaltungsempfehlung ist bei allen Vertretern der Fraktionen auf Zustimmung gestoßen. Herr Schmidt (CDU) schlägt allerdings eine Erhöhung der Monatsbeiträge für die OGS an der Grundschule um 5 % vor. Die Elternvertretung konnte dem Vorschlag grundsätzlich ebenfalls zustimmen, auch wenn sich die Eltern natürlich eher niedrigere Beiträge wünschen würden. Die Gleichstellungsbeauftrage sah die Beiträge als zu hoch an. Außerdem gaben die Gleichstellungsbeauftragte und die Schule zu bedenken, dass sich einige Eltern die OGS für ihre Kinder nicht leisten können. Jedoch könnte dieses Problem nur mit einer umfangreichen Sozialstaffel gelöst werden. Da es keine Sozialstaffel des Kreises wie für die Kindertagesstätten gibt, müssten die ausfallenden Elternbeiträge komplett von der Stadt aufgefangen werden. Darüber hinaus wäre der Verwaltungsaufwand einer umfangreichen Sozialstaffel bei mehr als 190 Anmeldungen erheblich und könnte somit auch zu einem erhöhten Personalbedarf führen. Ebenso würden zusätzliche Buchungsoptionen den Verwaltungsaufwand deutlich erhöhen. Eine Teilnahmemöglichkeit für vergleichsweise wenig Geld bietet die 3-Tage Betreuung. Sofern die Eltern Anspruch auf BuT Leistungen haben, entfallen dann die Kosten für die Teilnahme am Mittagessen und der Teilnahmebeitrag wird auch noch einmal um 15 € reduziert. Weiterhin gibt es in der Stadt noch 45 Hortplätze, für die eine Sozialstaffel besteht. Insofern kann die OGS mit einer Härtefallregelung auskommen. Aus diesen Gründen unterstützt der Arbeitskreis mehrheitlich die Verwaltungsempfehlung zur Beitragshöhe und den weiteren Modalitäten. Beschlussvorschlag:Der Verwaltungsempfehlung zur Beitragshöhe und den Rahmenbedingungen zur Erhebung von Beiträgen für die offenen Ganztagsschulen in Neustadt in Holstein zum Schuljahr 2020/21 wird zugestimmt. Die getroffenen Annahmen sollen für den Anmeldeprozess Anfang 2020 und in der zu erstellenden Satzung zugrunde gelegt werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Beiträge und Rahmenbedingungen der offenen Ganztagsschulen in Neustadt in Holstein ab dem Schuljahr 2020/21
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