Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 laut Beschlussvorschlag A dieser Bezugsvorlage wurde am 04.09.2019 durch den Hauptausschuss einstimmig vorberaten und zur Beschlussfassung in die Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019 gegeben. (Die Anlage dieser Bezugsvorlage entspricht ebenfalls diesem Beratungsstand.).
Zu Beschlussvorschlag B: Am 09.09.2019 hat der Stadtwerkeausschuss über den Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Neustadt in Holstein beraten (VO / 2258 / 19).
Der Beschlussvorschlag unter Punkt 3 lautete ursprünglich wie folgt: Von dem Jahresgewinn in Höhe von 816.047,92€ werden 600.000 € an die Stadt Neustadt in Holstein ausgezahlt und der Rest der allgemeinen Rücklage zugeführt. Die Auszahlung an die Stadt erfolgt am 15. Oktober 2019.
Punkt 3 wurde in der Stadtwerkeausschusssitzung wie folgt geändert: Der Jahresgewinn in Höhe von 816.047,92€ wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. Die Beratung erfolgte einstimmig. (Eine Gewinnabführung aus dem Jahresüberschuss 2018 der Stadtwerke an den Haushalt der Stadt in 2019 entfällt.).
Sollte die Stadtverordnetenversammlung der Beschlussempfehlung des Stadtwerkeausschusses folgen, ändert sich die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 der Stadt Neustadt in Holstein wie in Beschlussvorschlag B dargestellt.
Im Einzelnen werden Anpassungen der Ansätze bei folgenden HH-Stellen notwendig:
Verwaltungshaushalt Mindereinnahme Haushaltsstelle 8300.2110 -600.000€ (Gewinnablieferung 2018) Minderausgabe Haushaltsstelle 8300.6410 - 95.000€ (Kap.Ertragsst. / SolZ) Saldo Veränderung -505.000€
Minderausgabe Haushaltsstelle 9100.8600 -505.000€ (Zuführung zum VM-HH)
Vermögenshaushalt Mindereinnahme Haushaltsstelle 9100.3000 -505.000€ (Zuführung vom VW-HH) Mehreinnahme Haushaltsstelle 9100.3778 505.000€ (erhöhte Kreditaufnahme) Saldo Veränderung : 0€
Der freie Finanzspielraum je Einwohner reduziert sich dadurch von 61€/EW auf 27€/EW.
Hinweis: Die Anlage dieser Vorlage entspricht dem Beratungsstand des Hauptausschusses vom 04.09.2019 in ursprünglicher Fassung (inkl. Gewinnabführung).
Bei Beschlussfassung laut Beschlussvorschlag B wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 nebst Plan als Anlage zum Protokoll der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 (zwecks Dokumentation in ALLRIS) zur Verfügung gestellt und wird dann die vorstehend dargestellten Änderungen beinhalten. Beschlussvorschlag:Die erste Nachtragshaushaltssatzung 2019 wird nebst Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:
A: gemäß Stand aus der Vorberatung im Hauptausschuss am 04.09.2019 inklusive der Gewinnabführung aus dem Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke.
§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
B: gemäß Beschussvorbereitung aus dem Stadtwerkeausschuss vom 09.09.2019 exklusive der Gewinnabführung aus dem Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke.
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1
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