Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Mit beigefügtem Antrag vom 19.8.19, eingegangen am 30.8.19, begehrt die BGN-Fraktion die Einführung eines mobilen Zahlungssystems an den Park- und Strandautomaten.
Zu dem Antrag ist festzustellen, dass mit der Einführung des neuen Parkraumbewirtschaftungskonzeptes bewusst auf die Möglichkeiten des Handyparkens verzichtet wurde. Die Gründe dafür waren, dass die Internetanwendung nicht mit den Automaten kommuniziert hat, d.h. keine Parkscheine gedruckt wurden, die kontrolliert werden können. Daraus ergab sich die Notwendigkeit der Überwachungskräfte, sich ebenfalls über das Internet auf der Bezahlplattform einzuloggen, um zu prüfen, ob für das entsprechende Fahrzeug Parkgebühren entrichtet wurden. Dieser Vorgang scheiterte regelmäßig an der mangelhaften WLAN Ausleuchtung der Strandbereiche. Im Ergebnis wurden dann Knöllchen ausgestellt. So kam es bei der Zahlmethode Handyparken trotz geringen Gebührenaufkommens zu einer erheblichen Anzahl von Beschwerden beim Innendienst der Verkehrsüberwachung.
In den letzten Wochen gab es vermehrt Beschwerden, weil auch die Zahlungsmöglichkeit mit EC-Karte nicht verlässlich funktioniert hat und die Autofahrer häufig nicht genügend Kleingeld dabei hatten. Dieses Problem sollte jedoch bald behoben sein.
Wenn die technischen Voraussetzungen für einen reibungslosen Betrieb vorliegen, kann das Handyparken wieder eingeführt werden. Beschlussvorschlag:Antrag und Sachverhalt werden zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Antrag der BGN-Fraktion zum Handyparken
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