Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Nach den Grundsätzen des städtischen Berichtswesens berichtet die Gleichstellungsbeauftragte dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten einmal jährlich über ihre Tätigkeiten. Der Regelbericht ist dabei grundsätzlich in schriftlicher Form vorzulegen.
Beschlussvorschlag:Der Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten wird zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten 2019
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