Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Nach den Grundsätzen des städtischen Berichtswesens wird dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten jährlich ein schriftlicher Regelbericht der Stadtjugendpflege vorgelegt. Beschlussvorschlag:Der Bericht der Stadtjugendpflege wird zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Bericht der Stadtjugendpflege
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