Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Zuwendungen aus Städtebaufördermitteln sind spätestens 3 Monate nach Auszahlung gem. der Zweckbestimmung zu verwenden. Nicht fristgemäß verwendete Zuwendungen sind zu verzinsen. Ein Wiedereinsatz als Zuwendung ist seit dem 01.01.2015 nicht mehr möglich. Das Referat Städtebauförderung hat geprüft, ob auf die Erhebung der Verzinsung verzichtet werden kann. Während dieser Zeit hat die Investitionsbank die Zinsbescheide zurückgestellt.
Leider ist es nicht gelungen, eine Lösung zu finden. Ein rückwirkender Verzicht auf die Zinserhebung ist nicht möglich, so dass die Zinsbescheide jetzt versandt wurden. Die Zinsen wurden auf insgesamt 84.774,78 € (45.327,88 € und 39.446,39 €) für nicht fristgerecht verwendete Bundes- und Landesmittel der Jahre 2015 und 2016 festgesetzt. Gem. Nr. 8.7 VV-K bzw. 9.5 ANBest-K zu § 44 LHO liegt der Zinssatz bei 5% über dem Basiszinssatz und bewegt sich zwischen 4,12 und 4,17 %..
Bei der Haushaltsstelle 9100.8410 stehen 30.000 € zur Verfügung. Abzüglich der bisher verausgabten Mittel führen die Zinsbescheide der IBSH zu einer Haushaltsüberschreitung von 63.500 €. Beschlussvorschlag:Die überplanmäßige Ausgabe wird genehmigt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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