Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Dauerlieger:
Wie bereits in den Stadtwerkeausschusssitzungen und Stadtverordnetenversammlungen angekündigt, wurden gemäß den Wirtschaftsplänen 2017 und 2018 die Steganlagen am Fischeramt umgebaut. Im Jahr 2018 zusätzlich der Steg G, in 2019 auch der Steg H. Für Ende 2019 ist der Umbau des Stegs W geplant und bereits beauftragt. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der jährlichen Lohntarifanpassungen ist eine Erhöhung der Liegeplatzentgelte um 2% erforderlich. Dies entspricht Mehreinnahmen von ca. 7.500€ / pro Jahr.
Liegeplatzentgelte mit angepassten Preisen ab 01.04.2020
Die Versorgungspauschale bleibt seit 2015 unverändert bei 30€ pro Saison.
Gastlieger:
Um auch für die nächsten Jahre das Angebot für Gastlieger attraktiver zu gestalten, wird in die Digitalisierung der Liegeplatzbuchung und Bezahlung investiert. Die Gastliegerentgelte wurden seit mindestens 10 Jahren nicht mehr angepasst. Da die SWNH in den letzten Jahren durch diverse Stegerneuerungen in die Infrastruktur und den Liegeplatzkomfort investiert haben, ist eine Anpassung an das Preisniveau der Lübecker Bucht anzustreben. Zur Erleichterung der Zahlungen per Bezahl-App ist es notwendig, den derzeitigen Meterpreis anzupassen.
Gastliegerentgelte mit angepassten Preisen ab 01.04.2020 (inkl. Versorgungspauschale)
Gastliegerentgelte – Vergleich Lübecker Bucht
Beschlussvorschlag:Der Anpassung der Liegeplatz- und Gastliegerentgelte zum 01.04.2020 im Sportboothafen Neustadt in Holstein wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:2
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