Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Das Land Schleswig-Holstein plant eine umfassende Kita-Reform. Dabei werden drei Hauptziele verfolgt: Die Entlastung der Kommunen, die Entlastung der Eltern und eine Qualitätssteigerung. Der Gesetzentwurf befand sich während der Ferien in der Verbandsanhörung und soll nach der Sommerpause ins parlamentarische Verfahren gehen. Das Gesetz soll Anfang 2020 in Kraft treten und die Reform zum Start des Kitajahrs am 1.8.2020 umgesetzt werden. Im Zuge der Verbandsanhörung wurden den Kommunen zwei Berechnungstools, welche die zu erwartenden Fördermittel und die Finanzierungsanteile der Kommunen berechnen können, zur Verfügung gestellt.
Mit Hilfe der Ergebnisse dieser Berechnungstools und der zu erwartenden Ausgaben im Jahr 2020 hat die Verwaltung nachstehende Prognoseberechnung für die Stadt Neustadt in Holstein aufgestellt:
Nach aktuellem Stand würde die Kita-Reform den kommunalen Anteil der Stadt Neustadt in Holstein an der Kita- und Tagespflegefinanzierung um 328.425,93 € pro Jahr erhöhen. Der kommunale Anteil würde fast 14 % mehr betragen als ohne die Kita-Reform. Die Stadt Neustadt in Holstein würde bei Umsetzung der Reform 47,19 % der Gesamtausgaben tragen. Das Ziel die Kommunen zu entlasten, droht zu scheitern. Auch die Eltern in Neustadt in Holstein werden durch die Reform nicht entlastet, da die Beiträge nicht sinken werden. Die vorgenannten Defizitbeträge wurden unter der Annahme errechnet, dass alle Kitas in Neustadt in Holstein die Beiträge auf den einheitlichen Landesbeitragsdeckel anheben bzw. im U3 Bereich absenken. Dies führt sogar zu einer Mehrbelastung der Eltern, wie folgendes Beispiel zeigt:
Zwar ist die Festsetzung geringerer Gebühren möglich, aber dies würde das kommunale Defizit noch weiter erhöhen. Mit dem Gesetzesentwurf wird lediglich eines der drei Hauptziele – die Qualitätssteigerung – erreicht. Die anderen beiden Ziele werden, zumindest in Neustadt in Holstein, verfehlt. Es besteht dringender Nachbesserungsbedarf an dem Gesetz. Der 26-seitigen Stellungnahme des Städteverbandes zum Gesetzesentwurf ist u.a. zu entnehmen, dass auch andere Kommunen eine Mehrbelastung durch die Kita-Reform erwarten. Beschlussvorschlag:Der Bericht der Verwaltung über die Auswirkungen der geplanten Kita-Reform des Landes wird zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Stellungnahme des Städteverbandes zum Gesetzesentwurf – Brief Stellungnahme des Städteverbandes zum Gesetzesentwurf – Randbemerkungen
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