Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2271/19  

 
 
Betreff: Bericht zur geplanten Kita-Reform des Landes
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Fenner, Sander
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Zur Kenntnis
27.08.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Das Land Schleswig-Holstein plant eine umfassende Kita-Reform. Dabei werden drei Hauptziele verfolgt: Die Entlastung der Kommunen, die Entlastung der Eltern und eine Qualitätssteigerung. Der Gesetzentwurf befand sich während der Ferien in der Verbandsanhörung und soll nach der Sommerpause ins parlamentarische Verfahren gehen. Das Gesetz soll Anfang 2020 in Kraft treten und die Reform zum Start des Kitajahrs am 1.8.2020 umgesetzt werden. Im Zuge der Verbandsanhörung wurden den Kommunen zwei Berechnungstools, welche die zu erwartenden Fördermittel und die Finanzierungsanteile der Kommunen berechnen können, zur Verfügung gestellt.

 

Mit Hilfe der Ergebnisse dieser Berechnungstools und der zu erwartenden Ausgaben im Jahr 2020 hat die Verwaltung nachstehende Prognoseberechnung für die Stadt Neustadt in Holstein aufgestellt:

 

Planwerte

2020 ohne Reform

2020 mit Reform

Ausgaben

5.043.249,85 €

5.643.801,95 €

Fördermittel

1.100.000,00 €

3.916.765,00 €

Wohnsitzanteil

0 €

1.899.714,22 €

Wohnsitzanteil für Tagespflege

0 €

163.439,24 €

Defizit/kommunaler Anteil

2.335.000,00 €

2.663.425,93 €

Differenz

 

328.425,93 €

 

Nach aktuellem Stand würde die Kita-Reform den kommunalen Anteil der Stadt Neustadt in Holstein an der Kita- und Tagespflegefinanzierung um 328.425,93 € pro Jahr erhöhen. Der kommunale Anteil würde fast 14 % mehr betragen als ohne die Kita-Reform. Die Stadt Neustadt in Holstein würde bei Umsetzung der Reform 47,19 % der Gesamtausgaben tragen. Das Ziel die Kommunen zu entlasten, droht zu scheitern.

Auch die Eltern in Neustadt in Holstein werden durch die Reform nicht entlastet, da die Beiträge nicht sinken werden. Die vorgenannten Defizitbeträge wurden unter der Annahme errechnet, dass alle Kitas in Neustadt in Holstein die Beiträge auf den einheitlichen Landesbeitragsdeckel anheben bzw. im U3 Bereich absenken. Dies führt sogar zu einer Mehrbelastung der Eltern, wie folgendes Beispiel zeigt:

 

Betreuung

Aktuell in einer städt. Kita

Rechnerischer Beitragsdeckel

Mehrbelastung

Ü3 7 Stunden

173,00 €

203,70 € (5,82 pro h)

30,70 €

U3 7 Stunden

330,00 € (-100 € vom Land)

252,35 € (7,21 pro h)

22,35 €

 

Zwar ist die Festsetzung geringerer Gebühren möglich, aber dies würde das kommunale Defizit noch weiter erhöhen. Mit dem Gesetzesentwurf wird lediglich eines der drei Hauptziele – die Qualitätssteigerung – erreicht. Die anderen beiden Ziele werden, zumindest in Neustadt in Holstein, verfehlt. Es besteht dringender Nachbesserungsbedarf an dem Gesetz. Der 26-seitigen Stellungnahme des Städteverbandes zum Gesetzesentwurf ist u.a. zu entnehmen, dass auch andere Kommunen eine Mehrbelastung durch die Kita-Reform erwarten.

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Beschlussvorschlag:

Der Bericht der Verwaltung über die Auswirkungen der geplanten Kita-Reform des Landes wird zur Kenntnis genommen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Stellungnahme des Städteverbandes zum Gesetzesentwurf – Brief

Stellungnahme des Städteverbandes zum Gesetzesentwurf – Randbemerkungen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Stellungnahme Städteverband Kita-Reform-Gesetz Brief (283 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Stellungnahme Städteverband Kita-Reform-Gesetz Randbemerkungen (500 KB)