Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 hat in der Zeit vom 03.06.2019 bis zum 03.07.2019 erneut öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 21.05.2019 bis 03.07.2019 beteiligt. Es sind keine Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben worden, daher kann der Satzungsbeschluss ohne weitere Abwägung gefasst werden. Beschlussvorschlag:1. Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 80 wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 80 für ein Gebiet beiderseits des Industriewegs, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:-Entwurf des B-Planes Nr. 80 (Planzeichnung und Text) (nur im Ratsinformationssystem und zusätzlich im Bauamt einsehbar) - Entwurf des B-Planes Nr. 80 (Planzeichnung A3) - Entwurf des B-Planes Nr. 80 (Text A3) - Entwurf der Begründung des B-Planes Nr. 80 - Rückmeldung der Nachbargemeinden und Kreis OH
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