Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Das Risiko von Vorständen, Geschäftsführern, Werkleitern und Aufsichtsräten (Stadtwerkeausschussmitglieder) aufgrund beruflicher Pflichtverletzungen persönlich und unbegrenzt in die Haftung genommen zu werden, ist in den letzten Jahren massiv gestiegen. Daher ist eine D&O-Versicherung für Unternehmen, über dem kommunalen Schadensausgleich (KSA) hinaus, heutzutage unverzichtbar.
Vor den existenzbedrohenden Risiken der Haftung von Unternehmensleitern sowie Gremienmitgliedern schützt die D&O-Versicherung. Diese Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung begleicht berechtigte Schadenersatzansprüche im Rahmen der Innen- und der Außenhaftung bzw. wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Es wurden verschiedene Angebote geprüft. Dem von uns ausgewählten Angebot liegt ein speziell entwickeltes, sehr weitgehendes Bedingungswerk zugrunde. Es ist beispielsweise ausdrücklich geregelt, dass der Versicherer nach Ersatz eines Schadens auf seine Regressansprüche gegenüber der Gemeinde / Stadt verzichtet. Dies stellt eine Verbesserung dar, die in marktüblichen Bedingungswerken nicht enthalten ist. Parallel wurden auch Angebote für die SWNH für eine Cyberversicherung eingeholt und für eine Jahresbruttoprämie von 7.497€ abgeschlossen. Das Angebot für die D&O-Versicherung kann bei der Werkleitung eingesehen werden. Beschlussvorschlag:Dem Abschluss einer D&O-Versicherung ab dem Wirtschaftsjahr 2019 wird zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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