Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die grundbuchliche Umschreibung der von der Stadt übernommenen Flächen ist erfolgt. Die Stadt Neustadt in Holstein hat als Trägerin der Straßenbaulast die Widmung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen.
Die im anliegenden Lageplan schraffiert markierten Straßen „Bergenstraße“, „Lübscher Mühlenberg“, „Nimwegenstraße“, „Nowgorodstraße“, „Rigastraße“ und „Visbystraße“ sind gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3a Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG) als Ortsstraßen, die blau und rot markierten Wege sind nach § 3 Abs. 1 Nr. 4b StrWG als beschränkt öffentliche Straßen zu widmen.
Mit der Widmung sind die Straßen namentlich in das Straßenverzeichnis Teil B (maschinelle Straßenreinigung) der Straßenreinigungssatzung aufzunehmen. Hierzu ist eine 3. Satzungsänderung erforderlich.
Die Wege sind nicht namentlich in der Straßenreinigungssatzung aufgeführt. Die Reinigung erfolgt grundsätzlich durch die Anlieger. Für die im Lageplan rot markierten Wege kann jedoch der Winterdienst lt. Rechtsprechung nicht gefordert werden, da sie keine verkehrswichtigen Wege sind. Daher werden diese Wege in § 4 Abs. 10 eingefügt und vom Winterdienst ausgenommen.
Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt, die Straßen und Wege im Baugebiet „Südlicher Lübscher Mühlenberg“ entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Dem anliegenden Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der Straßen in Neustadt in Holstein wird zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Lageplan Baugebiet „Südlicher Lübscher Mühlenberg“ Entwurf der Widmungsverfügung Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung
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