Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Im Zuge der Um- und Neugestaltung der Schulstraße und des Weges Zur Penne werden die Verkehrsflächen teilweise verlegt. Die neue Wendeanlage wird auf den ehemaligen Schulhof der Hochtorschule gelegt, ein neuer Gehweg über den bisherigen Verlauf der nördlichen Schulstraße errichtet. Vorbereitend wurden bereits größere Flurstücke zerlegt und entsprechend der künftigen Nutzung eingemessen und zugeschnitten.
Aufgrund dieser Umgestaltung ist es notwendig, die öffentliche Widmung anzupassen. Da der Nachweis über die Widmung zur Antragstellung von Fördermitteln notwendig ist, soll die Widmung bereits jetzt erfolgen.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung ist gemäß § 3 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG) die Schulstraße als Ortsstraße (im Lageplan gelb markiert), der Geh- und Radweg Zur Penne als beschränkt öffentliche Straße (im Lageplan gelb schraffiert dargestellt) zu widmen.
Beschlussvorschlag:Der Bürgermeister wird beauftragt, die „Schulstraße“ und den Weg „Zur Penne“ entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Lageplan Entwurf einer Widmungsverfügung
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