Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Auf Beschluss der Schulkonferenz hat die Schulleitung der Grundschule Neustädter Bucht die Umwandlung der Schule zu einer offenen Ganztagsschule (OGS) beantragt. Hierüber hat der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten am 14.11.17, 18.2.18 (VO/1906/18), 12.2.19 (Präsentation Elternumfrage) und 26.3.2019 (VO/2192/19 und Tischvorlage) beraten. Auf die entsprechenden Vorlagen und Protokolle im Allris wird verwiesen. In diesem Zuge wurde am 12.2.19 beschlossen:
„Der Bürgermeister wird beauftragt alle Voraussetzung dafür zu schaffen, dass in Neustadt in Holstein an der Grundschule Neustädter Bucht möglichst zum Schuljahr 2019/2020 eine Offene Ganztagsschule eingerichtet werden kann. Grundlage dafür sollen die Ergebnisse der Elternbefragungen sowie die protokollierten Diskussionsbeiträge der Fraktionen in der heutigen Sitzung sein.“
Sowohl aus inhaltlichen wie formalen Gründen ist die Einführung der OGS erst zum Sommer 2020 möglich. Auf Beschluss des AfgA vom 26.3.19 wurde zur Absicherung der Übergangzeit der Elternverein „Die Betreute e.V.“ gebeten, diesen Sommer noch einmal Anmeldungen entgegenzunehmen und ihre Kapazitäten zu erweitern. Ein Kostenausgleich wurde hierfür zugesichert.
Die Einführung einer OGS wurde von allen Fraktionen im AfgA unterstützt. Vor diesem Hintergrund hat „Die Betreute e.V.“ in einer Versammlung am 22.5.19 die Auflösung des Vereins zum 1.8.2020 beschlossen, da der Vereinszweck mit der Einrichtung eines Betreuungsangebotes im Rahmen der OGS zukünftig als erfüllt angesehen wird.
Die Grundschule erarbeitet im Rahmen einer Steuerungsgruppe mit Elternvertretern, Vertretern der Betreuten, der HaMi und des Schulträgers das pädagogische Konzept für die OGS. Dieses Konzept wird dem Schulrat und dem örtlichen Träger der Jugendhilfe zur Zustimmung vorgelegt und ist vom Ministerium zu genehmigen.
Parallel dazu bereitet der Schulträger das Vergabeverfahren vor und führt dieses mit Unterstützung der GMSH durch. Das Vergabeverfahren wird im Herbst beginnen und soll im Frühjahr mit einer Auftragsvergabe abgeschlossen werden. Die Eckpunkte des Konzeptes werden Inhalt des Leistungsverzeichnisses sein.
Eine Beratung der Stadtverordnetenversammlung zu diesem Thema hat bisher noch nicht stattgefunden. Da mit der Konzepterstellung der Schule und der Einleitung des Vergabeverfahrens Fakten mit finanziellen Folgen geschaffen werden, ist nunmehr die grundsätzliche Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Einführung der OGS erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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