Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Mit Mail vom 05.06.2019 legt der TSV Neustadt in Holstein den folgenden Logoentwurf für die neue Spielgemeinschaft im Herrenfußball mit dem NTSV Strand 08 (Niendorf-Timmendorfer Strand) für die Landesliga vor.
Dem Vernehmen nach wurden für das Logo die Inhalte der beiden Vereinswappen übernommen, um Einigkeit zu zeigen. Der Vorsitzende des TSV Neustadt in Holstein bittet die Stadt Neustadt in Holstein um Rückmeldung hinsichtlich etwaiger Bedenken.
Die Nutzung des Stadtwappens bedarf nach § 1 (5) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein der Zustimmung des Hauptausschusses. Im Kontext mit der in der Vorlage VO/1679/17 dem Hauptausschuss zur Beratung am 18.01.2017 vorgelegten rechtlichen Ausarbeitung zu einer „Wappensatzung“ (Anlage 1) hält die Verwaltung fest, dass
a) nicht nur die Verwendung des identischen Wappens der Zustimmung des Hauptausschusses bedarf, sondern sich rechtliche Ansprüche der Stadt nach § 12 BGB i.V.m. §§ 5, 15 Markengesetz auch aus der Verwendung einer Abwandlung ergeben, die geeignet ist, eine Verwechslung mit dem ursprünglichen Wappen herbeizuführen
und bzw. aber
b) das neue Logo der SG insgesamt nicht dazu geeignet scheint, mit dem Stadtwappen der Stadt Neustadt in Holstein hinreichend verwechselt zu werden.
Eine Zustimmung des Hauptausschusses scheint aus Verwaltungssicht mithin entbehrlich. Es wird dadurch auch kein Präzedenzfall geschaffen.
Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss wird um Beratung gebeten. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Ausarbeitung zur Wappensatzung Jan. 2017
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