Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Aufstellung und Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine verpflichtende Aufgabe der Gemeinden, die durch Bundesgesetzgebung (§§ 47d, 47e Bundes-Immissionsschutzgesetz) geregelt ist. Aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission wegen der Defizite bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen, will das Land die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie konsequent durchsetzen. Das mit der Planung beauftragte Büro „Lärmkontor“ hat inzwischen die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Neustadt in Holstein erarbeitet, der nunmehr in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vorgestellt und erläutert werden soll. Die geschätzte Anzahl der durch Lärm belasteten Menschen im Bereich der Ortsdurchfahrt der L 309 beträgt, nach der Lärmkartierung des LLUR von 2017 für 24 Stunden 850 Personen und für die Nacht (22.00 bis 6.00 Uhr) 470 Personen. Bei der letzten Lärmkartierung von 2012 lagen die geschätzte Zahl der von Lärm betroffenen Menschen noch bei 930 (24 Stunden) bzw. bei 500 (nachts).
Beschlussvorschlag:Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der vorliegenden Entwurfsfassung aufgestellt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Stadt Neustadt in Holstein Karte Straßenlärm 24 Stunden-Pegel L DEN in dB(A) Karte Straßenlärm L Night in dB(A)
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