Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Im Jahr 1995 wurde der Hinterster-Holm-Weg entsprechend der damaligen Verkehrsbedeutung als sogenannte Sonstige öffentliche Straße gewidmet.
Künftig wird sich aufgrund hohen Anliegerverkehrs für den in der Anlage schraffiert markierten Teil die Verkehrsbedeutung ändern. Die Widmung als Ortsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3a Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG) sollte entsprechend angepasst werden.
Mit der Widmung als Ortsstraße ist der Hinterster-Holm-Weg in die Straßenreinigungssatzung in die Anlage Teil A (Reinigung durch die Anlieger) aufzunehmen. Hierzu ist eine Satzungsänderung erforderlich. Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt, die im beigefügten Lageplan schraffiert markierte Teilfläche des Weges „Hinterster-Holm-Weg“ entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als Ortsstraße für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Dem anliegenden Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der Straßen in Neustadt in Holstein wird zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Lageplan Widmungsverfügung Entwurf der 2. Änderungssatzung
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