Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Am 06.05.2009 stellt die BGN-Fraktion im Hauptausschuss den Antrag auf Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes in Rettin. Im Jahr 2010 werden Gespräche mit Eigentümern möglicher Grundstücke geführt und erste Vorüberlegungen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit und zur Gestaltung eines Wohnmobilstellplatzes erarbeitet. Anfang 2011 wird eine Stellungnahme von der Landesplanungsbehörde erbeten. Die Landesplanungsbehörde empfiehlt eine Errichtung des Stellplatzes im Bereich des Ortsausganges von Rettin, nördlich des Haffkampredders. In den Jahren 2011 bis 2013 werden mehrere Standortalternative geprüft (West, Ost, Nord). 2012 teilt die untere Naturschutzbehörde in Gesprächen mit der Verwaltung mit, dass der Standort West nicht geeignet sei, und keine Zustimmung in Aussicht gestellt werden könnte. Am 20.02.2014 wird durch die Stadtverordnetenversammlung der Aufstellungsbeschluss für die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst (Standort West). Im September 2014 werden erneut Gespräche mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und der unteren Naturschutzbehörde geführt, mit dem Ergebnis, dass die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes am Standort West nicht genehmigungsfähig sei. Anfang 2015 empfiehlt der Ortsbeirat Rettin den Fachausschüssen die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes am Standort West weiter zu verfolgen. Die Fachausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung folgen dem Ortsbeirat und beauftragen die Verwaltung den Beschluss vom 20.02.2014 umgehend umzusetzen. Im Mai 2015 gibt das Planungsbüro „Planung kompakt“ ein Angebot in Höhe von 56.090,80 € für die Aufstellung der Bauleitpläne ab (inkl. FFH-Vorprüfung). Die Verwaltung empfiehlt dem Hauptausschuss angesichts der hohen Kosten den Aufstellungsbeschluss für die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes zurückzunehmen. Der Hauptausschuss beschließt das Büro „Planung kompakt“ mit der FFH-Vorprüfung zu beauftragen. Am 24.09.2015 fasst die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 84. Im September 2015 teilt das beauftragte Büro dem Bau- und Planungsausschuss mit, dass eine FFH-Prüfung notwendig sei sowie ein hydrogeologisches Gutachten. Die geschätzten Mehrkosten würden sich auf rund 30.000 € belaufen. Anfang 2016 wird die Prüfung und das Gutachten beauftragt. Anfang 2017 sind die Untersuchungen abgeschlossen und werden dem Bau- und Planungsausschuss vorgestellt. Demnach kann die FFH-Verträglichkeit durch bauliche Maßnahmen hergestellt werden. Im Sommer 2017 schlägt die Verwaltung aufgrund der hohen baulichen Kosten für die FFH-verträgliche Herstellung des Wohnmobilstellplatzes am Standort West vor, die Planungen auf einen anderen Standort zu verlagern. Die Fachausschüsse beschließen, dass die Planung umgehend trotz der zusätzlich entstehenden Kosten am Standort West fortgeführt werden soll. Die weitere Beauftragung des Planungsbüros ist zu veranlassen. Die Verwaltung beauftragt daraufhin das Planungsbüro mit der Erarbeitung einer Standortanalyse. Im September 2018 stellt das Büro die Standortanalyse vor. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die Flächen Ost und West maximal als Verkehrsflächen entwickelbar sind, wenn die umfangreichen wasserrechtlichen Nachweise für eine Bebaubarkeit in den festgelegten Risikogebieten erbracht werden können. Es wird die nördliche Fläche empfohlen, da nur dort kurzfristig und ohne hohe Auflagen ein Wohnmobilplatz entwickelt werden kann. Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss stellt daraufhin die Entscheidung über das weitere Vorgehen zurück und verweist eine Entscheidung über das weitere Vorgehen in die Fraktionen. Im April 2019 spricht sich der Ortsbeirat Rettin für die Einstellung der Planung aus. Beschlussvorschlag:Die Bauleitplanverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 und die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes werden eingestellt. Der Beschluss über die Einstellung der Verfahren ist ortsüblich bekannt zu machen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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