Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Entwurf Bebauungsplan Nr. 90 (nördlicher Lüb´scher Mühlenberg) liegt in der Zeit vom 01.04.19 bis zum 30.04.19 öffentlich aus. Nach Ende der Auslegung kann der Satzungsbeschluss gefasst werden, so dass dann Baurecht besteht. Vor dem Satzungsbeschluss ist der Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag abzuschließen, in dem Folgendes geregelt wird:
Der Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag ist von beiden Vertragsparteien vor einem Notar zu unterschreiben, bevor der Satzungsbeschluss (vorgesehen in der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019) für den Bebauungsplan Nr. 90 gefasst wird. Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, den im Entwurf anliegenden Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag mit dem Erschließungsträger abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
städtebauliche Regelungen (soz. Wohnungsbau)
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