Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Nach den Grundsätzen des städtischen Berichtswesens berichtet die Behindertenbeauftragte dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten einmal jährlich über ihre Tätigkeiten. Der Regelbericht ist dabei grundsätzlich in schriftlicher Form vorzulegen. Beschlussvorschlag:Der Tätigkeitsbericht der Behindertenbeauftragten für das Jahr 2018 wird zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Tätigkeitsbericht der Behindertenbeauftragten 2018
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||