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Vorlage - VO/2156/19  

 
 
Betreff: Sanierung Küstengymnasium, Festlegung des Raumprogramms
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Beteiligt:3 Bauamt
Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas   
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Entscheidung
12.02.2019 
Teilgemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten und des Planungs, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Nach Durchführung einer vergleichenden Untersuchung zwischen den Varianten Sanierung und Neubau hat die StVV am 8.11.2018 beschlossen: Die bauliche Anpassung des Küstengymnasiums an die Anforderungen einer modernen und zukunftsfähigen Schule soll in Form einer Sanierung des Gebäudes mit Ergänzungsneubauten am Standort Butzhorn 85 erfolgen.“

 

Nach § 48 SchulG haben die Schulträger die Aufgabe Schulentwicklungspläne aufzustellen, Schulgebäude und Anlagen örtlich zu planen und bereitzustellen. Die Schulträger haben weiterhin an der Schulentwicklungsplanung der Kreise mitzuwirken.

 

Bei der Betrachtung des Schulentwicklungsplanes fällt auf, dass die tatsächliche Schülerzahl des KGN über der Prognose des Kreises liegt (siehe Anlage). Während die Schülerzahlen im Einzugsbereich insgesamt rückläufig sind und ausreichende Kapazitäten vorhanden sind, konnte das KGN Schülerinnen und Schüler für sich gewinnen und hat zusätzlichen Raumbedarf.

 

Vor Ort stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

 

KGN  JLS

Schülerinnen u. Schüler insgesamt 2013  570  598

2014  539  603

2015  596  568

2016  595  555

2017  597  533

2018  637  516

 

 

Auswärtige SuS 2014  209  139

    2015  239  137

    2016  238  140

    2017  243  138

    2018  277  138

 

Neustädter SuS 2014  330  464

    2015  357  431

    2016  357  415

    2017  354  395

    2018  360  378

 

 

Der zusätzliche Raumbedarf ergibt sich einerseits aus den Anforderungen an eine moderne Schule, vor allem aber aus den gestiegenen Schülerzahlen und einem zukünftigen neunten Jahrgang.

 

So ist die ehemals 2-3 zügig belegte Schule mit aktuell 26 Klassen 3,25 zügig nach G8. Die Schulleitung geht davon aus, dass sich die Schule zukünftig 3,55 zügig entwickelt. Bei G9 entspräche dies rechnerisch 32 Klassen. Die Klassenstufen 5-10 wären dann überwiegend vierzügig und die Klassenstufen 11-13 dreizügig. Bei derzeitig durchschnittlich 24,6 SuS je Klasse also 787 SuS insgesamt. Auf dieser Basis, der Umstellung auf G9 und unter Zugrundelegung des Lehrerraumprinzips wurde der Raumbedarf durch die Schulleitung benannt und mit der Verwaltung abgestimmt. 32 Unterrichtsräume sind vorzusehen, eine Erweiterungsmöglichkeit auf insgesamt 34 Unterrichtsräume soll von den Planern vorgesehen werden. Hinzu kommen die Fachräume, der Mehrzweckbereich, die Verwaltung sowie Funktions- und Technikräume. Das Raumprogramm ist aus der Anlage ersichtlich.

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 (VO 2119/18) sind Fragen des Raumprogramms dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten unter Einbeziehung der Vertreter der Schule vorzulegen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Im Zuge der Sanierung des Küstengymnasiums soll das der Vorlage beiliegende Raumprogramm erfüllt werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  x

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Raumprogramm KGN Stand 11.1.19

Auszug Schulentwicklungsplan Kreis OH 2016/2017

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Raumprogramm abgestimmt, Stand 1.11.19 (640 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Auszug Schulentwicklungsplan 2016/2017 (4861 KB) PDF-Dokument (3917 KB)