Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:In der Sitzung vom 04.12.2018 hat der Kreistag die Änderung der Richtlinien über die Bewilligung von Kreiszuwendungen zur allgemeinen Sportförderung durch den Kreis Ostholstein – Förderung von nebenberuflich tätigen Übungsleitern / innen zum 01.01.2019 beschlossen. In der Vergangenheit wurden gem. Ziff. 4 der Sportförderrichtlinie vom Kreissportverband pro anerkannter Übungsstunde bis zu 1,53 Euro gezahlt, sofern die für den Verein zuständige Gemeinde ebenfalls einen Betrag in Höhe von 1,53 Euro pro geförderte Übungsstunde zahlt. Bei geringerer Förderung durch die Gemeinde wird ein Kreiszuschuss in gleicher Höhe gewährt. In der neuen Fassung ist in Ziff. 4 geregelt, dass vom Kreissportverband pro anerkannter Übungsstunde bis zu 2,50 Euro aus Kreismitteln gezahlt werden können, sofern die für den Verein zuständige Gemeinde ebenfalls einen Betrag in Höhe von 2,50 Euro pro geförderter Übungsstunde zahlt. Um die Übungsleiterpauschale entsprechend zu erhöhen, werden in den kommenden Jahren 36.000 € statt 22.000 € im städtischen Haushalt benötigt. Da die Übungsleiterpauschale für 2019 erst im Juni 2020 gezahlt wird, ist die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel im Haushalt 2020 ausreichend. Beschlussvorschlag:Der Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 1,53 € auf 2,50 € pro anerkannter Übungsstunde ab dem 01.01.2019 wird zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Richtlinien über die Bewilligung von Kreiszuwendungen zur allgemeinen Sportförderung durch den Kreis Ostholstein
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||