Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Bahnübergang „Holmer Weg“ wird durch die DB Netz AG gemäß Bahnrichtlinien angepasst. Die Anpassung beinhaltet die Aufweitung der Straße auf eine Breite von 6,50 m sowie die Herstellung eines Geh- und Radweges mit einer Breite von 2,50 m. Der Bahnübergang wird mit Halbschranken sowie Lichtsignalen modernisiert.
Der bereits im Jahr 2015 geplante Geh- und Radweg der Straße „Holmer Weg“ zum Bahnübergang wird seitens der DB Netz AG mit in die Planung aufgenommen und entsprechend angepasst. Die Baudurchführung soll voraussichtlich im Jahr 2020 durch die DB Netz AG durchgeführt werden. Die Stadt Neustadt trägt die Kosten für den Lückenschuss des Geh- und Radweges und den zutragenden Kostenanteil aus der Eisenbahnkreuzungsmaßnahme. Der Kostenanteil aus der Eisenbahnkreuzungsmaßnahme ist förderfähig und gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zu beantragen. Die Förderquote liegt bei etwa 70 %, sodass sich der städtische Kostenanteil noch verringert. Beschlussvorschlag:Die Anpassung des Bahnüberganges „Holmer Weg“ soll entsprechend der vorgestellten Entwurfsplanung der DB Netz AG erfolgen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Lageplan
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