Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Durch das Landschaftsplanungsgesetz vom 27.01.2014 wurden die Planungsräume in Schleswig-Holstein neu geordnet, so dass die Stadt Neustadt in Holstein nun im Planungsraum III liegt. Für diesen Planungsraum wird der Landschaftsrahmenplan durch das Umweltministerium (MELUND) neu aufgestellt. Er besteht aus 3 Karten, einem Textteil sowie Erläuterungen. Er enthält die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene.
Der Landschaftsrahmenplan hat keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen und Eigentümern. Die Inhalte sind jedoch bei Planungen seitens der Behörden (Bauleitplanung, Landschaftsplanung) zu berücksichtigen. Der Entwurf des Landschaftsrahmenplanes ist vom Kabinett verabschiedet worden. Das öffentliche Beteiligungsverfahren wird vom MELUND online unter https://bolapla-sh.de sowie durch öffentliche Auslegung durchgeführt. Beschlussvorschlag:Die Stadt Neustadt in Holstein gibt zum Entwurf des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum III folgende Stellungnahme ab:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Planungsräume I-V (bis Ende 2013) und I-III (ab 2014) Stellung des Landschaftsrahmenplanes in der Planungshierarchie Die neuen Landschaftsrahmenpläne für Schleswig-Holstein; Anlass, Struktur, Inhalte Auszüge aus den Karten 1 bis 3
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