Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2129/19  

 
 
Betreff: 4. Änderung des B-Planes Nr. 62 (südlich der Wiesenstraße),
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
24.01.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
28.02.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 62 sind auf einer Fläche von 19,7 ha ein Sondergebiet „Ferienhäuser“, Wohngebiete, Grünflächen, eine Fläche für Gemeinbedarf und Verkehrsflächen ausgewiesen. Planungsziel der 4. Bebauungsplan-Änderung ist die verkehrliche Entlastung der Wiesenstraße, indem eine zusätzliche Abfahrt aus dem Ferienhausgebiet zwischen Wiesenstraße und Dünenweg auf die westliche Wiesenstraße geschaffen wird. Damit im Zusammenhang steht die Ausweisung einer neuen Ausgleichsfläche.

 

Der Entwurf der 4. Änderung des B-Planes Nr. 62 hat in der Zeit vom 22.11.2018 bis zum 21.12.2018 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Während dieser Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen, somit kann die Abwägung entfallen. Die von den TöB im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wurden im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses abgewogen, das Ergebnis wurde bereits mitgeteilt.  

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Beschlussvorschlag:

1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des B-Planes Nr. 62 sind keine Stellungnahmen – weder seitens der Öffentlichkeit noch von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange – eingegangen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 4. Änderung des B-Planes für das Gebiet „Pelzerhaken Am Leuchtturm südlich der Wiesenstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung  eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.  

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: X

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Entwurf des Planes (gesamt sowie Planzeichnung, Legende und Text je DIN A4)

Entwurf der Begründung 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Neustadt_BPlan62_4Änderung_2018_11_14 (3656 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Neustadt_B62_4Ä_Begründung_oeff_Ausl_2018_11_22 (619 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich B_62_4_S_Bes_Anlage (297 KB) PDF-Dokument (205 KB)