Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Herr Wegener, Fa. Kubus, erläuterte in der Sitzung des Tourismusausschusses am 15.11.2018 anhand einer Powerpoint-Präsentation für die Abgabearten Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (FVA) die Nachkalkulation 2017 und die Vorkalkulation 2019 sowie die sich daraus ergebenden Beitrags- und Abgabesätze. Er wies insbesondere darauf hin, dass im vorgestellten Entwurf die Über- bzw. Unterschüsse der Jahre 2016 und 2017 vollständig in die Vorkalkulation 2019 eingeflossen und die Vorjahre damit ausgeglichen sind.
Nach einer während der Sitzung durchgeführten Neukalkulation - veränderte Gewichtung der Sonderzahlung an die Tourismus-Agentur Lübecker Bucht, Vortrag der Unterdeckungen aus den Jahren 2016 und 2017 sowie einer Neueinschätzung der Übernachtungszahlen - ergibt sich für die Tourismusabgabe (FVA) ein Abgabesatz von 24,03 € je Vorteilseinheit. Der Ausschuss wurde darauf hingewiesen, dass mit einer Abweichung von der durch die Kubus GmbH erstellten Kalkulation politisches Ermessen ausgeübt wird. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die geänderte Vorkalkulation und damit den Abgabesatz aus der Vorkalkulation 2019 mit 24,03 € zu billigen.
Der Tourismusbeitrag wird unverändert gebilligt. Beschlussvorschlag:Die Kalkulationen für den Tourismusbeitrag und die Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) werden gebilligt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Bericht Kubus GmbH – Nachkalkulation 2017 & Vorkalkulation 2019
Übersicht Nachkalkulation 2017 & Vorkalkulation 2019
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