Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Am 04.10.18 erreichte das anliegende Schreiben des Neustädter Anglervereins den Bürgermeister. Der Anglerverein schildert darin die Situation um den Segelkutter „Laura“, der dem Anglerverein 2004 für seine Vereinszwecke geschenkt worden ist. Es seien für einen sicheren Betrieb des Wasserfahrzeuges nun unverhältnismäßig hohe Investitionen zu leisten. Der zu betreibende Aufwand wurde unter Hinzuziehung eines Sachverständigen auf 30.000 € geschätzt. Nach § 2 Abs. 2 des beigefügten Schenkungsvertrages hat der Anglerverein den Erhalt und die Nutzbarkeit des Segelkutters zu gewährleisten, insoweit dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist. Dies scheint nach der Schilderung des NAV nicht mehr der Fall zu sein. Der Schenkungsvertrag sieht zudem vor, dass die Laura durch den NAV nicht veräußert oder verschenkt werden darf. Der NAV bittet nun darum, die Laura verkaufen und den Erlös in ein noch zu beschaffendes Boot für die Vereinszwecke reinvestieren zu dürfen. Des Weiteren bittet der NAV um die Bereitstellung eines Liegeplatzes im Hafen der Stadtwerke. Frau Litzka hat dem Anglerverein zwischenzeitlich signalisiert, dass die Stadtwerke im Rahmen eines Sponsoringvertrages einen Liegeplatz zur Verfügung stellen würden.
Sollte der Hauptausschuss dem Antrag des NAV nicht zustimmen, so wäre über die Klausel des § 2 Abs. 3 des Schenkungsvertrages nachzudenken. Beschlussvorschlag:Dem Neustädter Anglerverein wird gestattet, den Segelkutter „Laura“ zu veräußern. Der Erlös aus dem Verkauf soll für ein neues Vereinsboot investiert werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine
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