Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Arbeitsgemeinschaft macht mit dem der Vorlage beigefügten Schreiben vom 05.11.2018 darauf aufmerksam, dass die organisatorischen Strukturen für kommunalübergreifende IT und E-Government Lösungen nur bedingt geeignet seien, die zukünftigen Herausforderungen der Digitalisierung anzugehen. Am 01.01.2019 sollen daher die Einheiten, die in kommunaler Steuerung und Trägerschaft sind, wie Einheitlicher Ansprechpartner AöR (EASH), IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR (ITVSH) und Kommunales Forum für Informationstechnik e.V. (Komfit) zu einem gemeinsamen Kompetenzzentrum für die digitale Transformation zusammenwachsen. Der ITVSHneu ist als Anstalt öffentlichen Rechts ausgestaltet, an dem alle schleswig-holsteinischen Gemeinden, Städte, Kreise und Ämter beteiligt sind. Ziel der kommunalen Landesverbände ist, dass die Schleswig-Holsteinischen Kommunen über eine schlagkräftige Einheit verfügen, die die elektronische Verwaltung vorantreibt und die Kommunen tatkräftig unterstützt. Wichtigste Aufgabe ist zunächst die Umsetzung des OnlineZugangsGesetzes (OZG). Jeder Träger entsendet ein Mitglied in die Trägerversammlung. Die Trägerversammlung entscheidet über die Satzung der Anstalt und ihre Änderung, Beteiligung des neuen ITVSH an anderen Unternehmen, Bestellungen und Abberufungen des Verwaltungsrates, mittelfristige Finanzplanung, strategische Unternehmensziele. Abgesehen von den Reisekosten zu den voraussichtlich einmal jährlich stattfindenden Sitzungen der Trägerversammlung entstehen keine Kosten. Die Benennung einer Stellvertretung ist nicht erforderlich. Gemäß § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung ist der Hauptausschuss für die Entsendung in eine Gesellschaft zuständig. Beschlussvorschlag:In die Trägerversammlung des voraussichtlich zum 01.01.2019 durch ein Gesetz des Landtages errichteten IT-Verbundes Schleswig-Holstein wird Herr Bürgermeister Mirko Spieckermann entsandt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:eine
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