Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Nach der geltenden Rechtslage haben Eltern von Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Kinderbetreuung. Der Anspruch kann bei Berufstätigkeit der Elternteile bereits ab dem dritten Lebensmonat bestehen.
Dem Kreis Ostholstein obliegt als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Planung und Sicherstellung von genügend Betreuungsplätzen. Die Gemeinden sind im Sinne einer Umsetzungsverantwortung gefordert, ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen sicherzustellen. Dies ist der Stadt Neustadt in Holstein in den vergangenen Jahren gemeinsam mit den freien Trägern im Stadtgebiet gut gelungen. Die Kapazitäten wurden stetig erweitert, zuletzt mit dem stufenweisen Ausbau der Schatzinsel (80 Plätze) und der neuen Krippengruppe (10 Plätze) des Kinderschutzbundes in diesem Jahr.
Der Elementarbereich (Ü3) ist mit nahezu 100% aktuell noch gut versorgt. Es zeigt sich durch Geburtenzuwachs jedoch zusätzlicher Bedarf.
Anders ist die Versorgungsquote im U3 Bereich. Sie lag 2017/2018 bei 49% (bezogen auf die Kinder ab 1.+2. Lebensjahr) und war bedarfsgerecht. Zusätzlicher Bedarf ergibt sich jetzt u.a. aus dem geburtenstarken Jahrgang 2017 mit 125 Kindern. Das mehrjährige Mittel beträgt ca. 100 Kinder. Aktuell (2018/2019) stehen 102 Plätze (32 davon bei Tagesmüttern) 211 Kindern zur Verfügung, mithin 46 %. Damit konnte die Nachfrage bisher gedeckt werden. In 2019 wird dies ohne zusätzliche Plätze jedoch nicht mehr gelingen. Für das Jahr 2019/2020 sinkt die Quote unter 42%.
Die Bedarfe verlässlich zu prognostizieren, ist ausgesprochen schwierig und der zeitliche Vorlauf sehr kurz. So ist zwar bekannt, wie viele Kinder im entsprechenden Alter in der Stadt leben, jedoch nicht, wie viele in den nächsten Jahren geboren werden und in welchem Umfang die Eltern eine Betreuung abfordern.
Nach den vorliegenden Anmeldungen ist davon auszugehen, dass im Laufe des Jahres 2019 mindestens 20 Krippenplätze, fehlen. Für diese Kinder ist eine schnelle, ggf. auch provisorische Unterbringungslösung erforderlich. Die Verwaltung ist mit der Schön-Klinik über eine provisorische oder dauerhafte Erweiterung der Krippe am Kiebitzberg im Gespräch. Eine Entscheidung steht noch aus. Weiterhin werden in dieser Woche die freien Träger nach Erweiterungsmöglichkeiten angefragt. Auf städtischen Grundstücken werden provisorische Lösungen geprüft.
Neben den reinen Geburtenzahlen werden zukünftige Mehrbedarfe durch Zuzüge (z.B. Lübscher Mühlenberg) und die gesellschaftliche Etablierung frühkindlicher Betreuung erwartet, denn
Diese Umstände führen mittel- und langfristig zu einem unbestimmten Mehrbedarf an Plätzen. Sollte sich der Krippenbereich genauso wie die Ü3 Betreuung entwickeln – also für alle Kinder zwischen dem 1. und 2. Lebensjahr nach entsprechender Etablierung gegen 100% gehen, wären 10 Gruppen erforderlich! Dabei sind noch nicht die Fälle berücksichtigt, in denen Kinder vor Vollendung des 1. Lebensjahres einen Betreuungsplatz benötigen.
Ein bedarfsgerechter Ausbau bedeutet hier, zukünftige Entwicklungen zu berücksichtigen und Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen. Wenn diese bei steigender Nachfrage rechtzeitig zur Verfügung stehen sollen, müssen sie im Voraus errichtet werden.
Es besteht die Möglichkeit, entsprechende Flächen im Bereich des nördlichen Lübschen Mühlenberges für eine Kita vorzusehen und zu sichern. Die verkehrliche Erschließung wäre gut, die Lage im Stadtgebiet abseits der bestehenden Einrichtungen ebenfalls. Hierzu hat die Verwaltung bereits Gespräche mit dem Eigentümer geführt. Ein grundsätzliches Einvernehmen besteht. Angesichts der Entwicklung wird vorgeschlagen, Flächen für eine Einrichtung mit 8 Gruppen vorzusehen. Die Kita könnte dann zu Beginn z.B. mit 4 Gruppen gebaut und später erweitert werden. Hierhin könnten dann auch die Gruppen eines etwaigen Provisorium überführt werden. Der zeitliche Vorlauf für diese Lösung wird voraussichtlich mindestens 2 Jahre betragen.
Neben den notwendigen Eigenmitteln bestehen grundsätzlich Fördermöglichkeiten aus Bundes- und Landesmitteln, Infrastrukturabgaben und Unterstützungen der Privatwirtschaft. Art und Umfang lassen sich jedoch erst anhand konkreter Maßnahmen benennen.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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