Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:Der Vorentwurf des B-Planes Nr. 90 wurde gem. § 4 Abs. 1 BauGB an die Träger öffentlicher Belange (TÖB) gesandt. Die in diesem Verfahrensschritt eingegangenen Stellungnahmen der TöB sollen im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses abgewogen werden.
Da die städtebaulichen Überlegungen für den nördlichen Bereich noch nicht abgeschlossen sind, wurde der B-Plan Nr. 90 in einen südlichen Teilbereich 1 und einen nördlichen Teilbereich 2 aufgeteilt. Um das Verfahren für den Teilgereich 1 nicht zu verzögern, soll dieser öffentlich ausgelegt werden, bevor über den Teilbereich 2 Klarheit herrscht. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf des Teilbereichs 1 des Bebauungsplanes Nr. 90 für das Gebiet „Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf des B-Planes Nr. 90 Entwurf der Begründung zu B-Plan Nr. 90 Schallgutachten Verkehr vom 07.11.18 (nur in der digitalen Fassung, auf Wunsch kann dieses im Bauamt eingesehen oder angefordert werden) Abwägungsvorschlag vom 22.10.2018
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |