Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 wurde im Jahre 2012 von der Stadtverordnetenversammlung gefasst. Planungsziel ist die „Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten für das Klinikum Neustadt“.
Im Jahre 2013 wurde auch bereits ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Dieser sieht – gegenüber dem rechtskräftigen Ursprungsplan – folgende Änderungen vor (alle genannten Firsthöhen beziehen sich auf NN bei einer Geländehöhe von ca. 12,00 m, im östlichen Bereich ca. 10,00 bis 11,00 m): Eine Erhöhung der Firsthöhe von 20,00m (westlicher Bereich) bzw. 22,00 m (mittlerer Bereich) auf 26,00 m, da nach Auskunft des Kllinikums aus technischen Gründen eine Geschosshöhe von 3,50 m erforderlich ist. Im östlichen Bereich, wo nach dem Ursprungsplan ein III-geschossiges Parkdeck vorgesehen war, wurde die Geschossigkeit von III auf I reduziert, die Firsthöhe jedoch von 18,00 m auf 19,00 m erhöht. Hier wurde inzwischen der I-geschossige Kindergarten errichtet. Seither wurde – in Abstimmung mit dem Klinikum – die 1. Änderung nicht mit Priorität betrieben, da kein aktueller Handlungsbedarf bestand.
Nun plant eine Gruppe von Ärzten hier die Errichtung eines Ärztezentrums mit Apotheke. Dazu besteht der Wunsch, die Grenze zwischen der III- und der II-Geschossigkeit um ca. 15,00 bis 30,00 m nach Osten zu verschieben, um hier ein III-geschossiges Gebäude zu errichten.
Nach Ansicht der Verwaltung sollte keine Verschiebung der Grenze der Geschossigkeit vorgenommen werden, da die bisher vorgesehene Abstufung der Höhenentwicklung zum Ortsrand hin gefährtet würde und zwischen den ebenerdigen Stellplätzen und dem I-geschossigen Kindergarten ein Gebäude entstehen würde, das sich hinsichtlich der Höhenentwicklung nicht in die Umgebung einfügt. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 für das Gebiet „Kiebitzberg“ (s. Geltungsbereich) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Luftbild aus dem Jahre 2016 Luftschrägaufnahme 2013 noch ohne KITA Auszug Planzeichnung Ursprungsplan Entwurf der Planzeichnung der 1. Änderung Entwurf der textlichen Festsetzung 1. Änderung Entwurf der Begründung der 1. Änderung Entwurf mit Verschiebung der Grenze zwischen II- und III-Geschossigkeit Lageplan Ärztehaus (nicht öffentlich) Geländeschnitt Ärztehaus (nicht öffentlich) Anmerkung Verwaltung zu Ärztehaus (nicht öffentlich)
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