Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Eigentümerin eines Grundstückes im Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Planes Nr. 33 beantragt mit Schreiben vom 10.08.2018 eine Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel, weiteres Baurecht auf ihrem Grundstück zu schaffen.
Obwohl der Aufwand für die Änderung des B-Planes im Verhältnis zum dadurch zusätzlich geschaffenen Baurecht sehr groß ist, hat der PUBA in seiner Sitzung am 18.09.2018 empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 33 zu ändern, um weitere Baumöglichkeiten in diesem Bereich zu schaffen. Beschlussvorschlag:1. Der Bebauungsplan Nr. 33 für das Gebiet „Windmühlenberg / Spaltsberg“ soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB wie folgt geändert werden:
Es sollen weitere Baumöglichkeiten in diesem Bereich geschaffen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Antrag vom 10.08.2018 ( nichtöffentliche Anlage) Auszug aus der 1. Änderung des B-Planes Nr. 33 Geltungsbereich der 4. Änderung
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