Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2095/18  

 
 
Betreff: Verkehrsregelungen im künftigen Wohngebiet Nördlicher Lübscher Mühlenberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:23 Ordnung, Soziales, Verkehr Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Entscheidung
13.11.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten geändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Aktuell werden die Vorentwürfe für den B.-Plan 90 (nördlicher Lübscher Mühlenberg) entwickelt. Zu diesem Zeitpunkt ist zu entscheiden, ob die verkehrsrechtliche Struktur des südlichen Lübschen Mühlenberges, der als Zone 30 gestaltet ist, fortgeführt werden soll oder ob die Wohnstraßen im nördlichen Teil als verkehrsberuhigte Bereiche (VZ 325.1) gestaltet werden sollen. Die Entscheidung ist so frühzeitig zu treffen, da an verkehrsberuhigte Bereiche bauliche Anforderungen gestellt werden, die schon jetzt in der Planung zu berücksichtigen wären.

 

VZ 325.1 bedeutet:

1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren

2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern, wenn

    nötig, muss gewartet werden.

3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken,

    ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.

5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall

    erlaubt.

 

Weitere Voraussetzungen sind:

 

  • Die Straßen oder Bereiche dürfen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen.

 (Der Begriff "sehr geringer Verkehr" ist nicht eindeutig definiert. Es ist davon auszuge              hen, dass es sich hierbei um eine Verkehrsbelastung von deutlich weniger als 400 Kraft              fahrzeugen (Kfz) in der Spitzenstunde handelt.)

 

  • Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveau-gleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein.

 

  • Zeichen 325.1 darf nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist.

 

  • Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.

 

  • Eine Straßenlänge von 300 Metern soll nicht überschritten werden. Laut Planentwurf sind die Wege max. ca. 230 lang.

 

Schrittgeschwindigkeit bedeutet im Straßenverkehr eine Geschwindigkeit zwischen 5 und weniger als 20, meist jedoch 10 km/h. Untersuchungen in verkehrsberuhigten Wohnquartieren haben tatsächlich übliche Geschwindigkeiten von 23 km/h (Kfz) und 18 (Radfahrer) ermittelt (Forschungsbericht Nr. 34 von 7/2015, des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., S. 140).

 

Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Zone 30 einfährt, ist wartepflichtig, dadurch wird die Haupterschließungsstraße im nördlichen Bereich faktisch zur Vorfahrtsstraße.

 

Im Gegensatz hierzu verfügt eine Zone 30 über abgesetzte, erhöhte Gehwege. Geparkt werden darf überall, wo es nicht nach StVO oder durch Beschilderung verboten ist. Es gilt durchgängig rechts vor links, wodurch der Verkehr der Erschließungsstraße abgebremst wird. Radfahrer werden nicht mehr auf Schrittgeschwindigkeit "heruntergebremst". Erfahrungsgemäß sind Kfz Geschwindigkeiten von ca. 35 km/h und mehr zu erwarten.

 

Es wird um Beratung und Entscheidung gebeten. 

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Beschlussvorschlag:

  1. Die verkehrsrechtliche Struktur des südlichen Lübschen Mühlenbergs soll im nördlichen Teil fortgeführt werden.

 

oder

 

     b.: Die Planung im nördlichen Lübschen Mühlenberg soll eine Ausweisung der

 Wohnstraßen als verkehrsberuhigte Bereiche vorsehen. 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: X

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

 

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Anlage/n:

Übersicht Planentwurf

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Planentwurf (635 KB) PDF-Dokument (487 KB)