Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Aktuell werden die Vorentwürfe für den B.-Plan 90 (nördlicher Lübscher Mühlenberg) entwickelt. Zu diesem Zeitpunkt ist zu entscheiden, ob die verkehrsrechtliche Struktur des südlichen Lübschen Mühlenberges, der als Zone 30 gestaltet ist, fortgeführt werden soll oder ob die Wohnstraßen im nördlichen Teil als verkehrsberuhigte Bereiche (VZ 325.1) gestaltet werden sollen. Die Entscheidung ist so frühzeitig zu treffen, da an verkehrsberuhigte Bereiche bauliche Anforderungen gestellt werden, die schon jetzt in der Planung zu berücksichtigen wären.
VZ 325.1 bedeutet: 1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren 2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern, wenn nötig, muss gewartet werden. 3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. 4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. 5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Weitere Voraussetzungen sind:
(Der Begriff "sehr geringer Verkehr" ist nicht eindeutig definiert. Es ist davon auszuge hen, dass es sich hierbei um eine Verkehrsbelastung von deutlich weniger als 400 Kraft fahrzeugen (Kfz) in der Spitzenstunde handelt.)
Schrittgeschwindigkeit bedeutet im Straßenverkehr eine Geschwindigkeit zwischen 5 und weniger als 20, meist jedoch 10 km/h. Untersuchungen in verkehrsberuhigten Wohnquartieren haben tatsächlich übliche Geschwindigkeiten von 23 km/h (Kfz) und 18 (Radfahrer) ermittelt (Forschungsbericht Nr. 34 von 7/2015, des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., S. 140).
Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Zone 30 einfährt, ist wartepflichtig, dadurch wird die Haupterschließungsstraße im nördlichen Bereich faktisch zur Vorfahrtsstraße.
Im Gegensatz hierzu verfügt eine Zone 30 über abgesetzte, erhöhte Gehwege. Geparkt werden darf überall, wo es nicht nach StVO oder durch Beschilderung verboten ist. Es gilt durchgängig rechts vor links, wodurch der Verkehr der Erschließungsstraße abgebremst wird. Radfahrer werden nicht mehr auf Schrittgeschwindigkeit "heruntergebremst". Erfahrungsgemäß sind Kfz Geschwindigkeiten von ca. 35 km/h und mehr zu erwarten.
Es wird um Beratung und Entscheidung gebeten. Beschlussvorschlag:
oder
b.: Die Planung im nördlichen Lübschen Mühlenberg soll eine Ausweisung der Wohnstraßen als verkehrsberuhigte Bereiche vorsehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Übersicht Planentwurf
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