Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Im Zuge der Beratungen über die Optimierung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes hat die Stadtverordnetenversammlung in Ihrer Sitzung am 20.9.2018 den Eckpunkten der Parkraumbewirtschaftung zugestimmt.
Zur Umsetzung dieser Eckpunkte ist nunmehr eine Neufassung der Parkgebührenverordnung erforderlich.
Stadtverordnungen werden vom Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde erlassen. Sie sind jedoch der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 55 Abs. 3 des Landesverwaltungsgesetzes vorzulegen.
Beschlussvorschlag:Die Neufassung der Parkgebührenverordnung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Neufassung der Parkgebührenverordnung
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