Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2077/18  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation für die Leistungsbereiche Schmutzwasser und die Niederschlagswasserbeseitigung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Vorberatung
05.11.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
13.12.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Gebührenkalkulationen sind zwingende Voraussetzungen, um die einzelnen Gebührensätze in

den Abgabensatzungen für Schmutz- und Niederschlagswasser zu bestimmen und in Kraft zu

setzen. Gebührenkalkulationen sind entsprechend des gewählten Kalkulationszeitraums von bis

zu drei Jahren neu durchzuführen. Letztmals wurden die Gebühren zum 01.01.2018 kalkuliert

und sollen durch Gebührenfestsetzungen zum 01.01.2019 ersetzt werden. Dies entspricht einem vergangenen Kalkulationszeitraum von einem Jahr. Eine Nachkalkulation für den Zeitraum

vom 01.01.201631.12.2017 erfolgte im Kalenderjahr 2018. Hierbei berechnete

Kostenüber- oder -unterdeckungen wurden in der aktuell durchgeführten Kalkulation berücksichtigt.

Für die Durchführung der Gebührenkalkulation ab dem 01.01.2019 wurde das Beratungsunter-

nehmen aquabench GmbH beauftragt, dass die Kalkulation in enger Abstimmung mit dem Abwasserbetrieb im IV. Quartal 2018 durchgeführt hat.

Im Ergebnis ergeben sich die nachfolgenden Gebührensätze:

 

 


                                                             2019                         2018          

 

 

Danach steigt die wichtige Verbrauchsgebühr für Schmutzwasser (Benutzungsgebühr A) um   7,5 %. Die anderen prozentualen Anpassungen können der vorstehenden Übersicht entnommen werden. Die Gebührensätze für Hauskläranlagen und Sammelgruben schwanken deswegen sehr stark, da hier einerseits nur geringe Mengen anzusetzen sind und andererseits die damit korrespondierenden Betriebs- und Kapitalkosten nach ihrem tatsächlichen Anfall zuzuordnen sind. Insgesamt sind diese Gebührenpositionen untergeordnet bzw. marginal für den Abwasserbetrieb.

Die Niederschlagswassergebühr bleibt unverändert bei 0,26 EUR/m². Dabei liegt die Niederschlagswassergebühr noch immer deutlich unter dem Durchschnittswert in Schleswig-Holstein (0,34 EUR/m²).

Mit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird eine Entnahme von ca. 200.000,- EUR aus der Substanzerhaltungsrücklage berechnet, die ca. 2,8 % unter der des Jahres 2018 liegt und ausreichend erscheint. Die Substanzerhaltungsrücklage spiegelt dabei die Differenz zwischen den

nominellen und den kalkulatorischen Abschreibungen wider und ist eine „Vorsorgeposition“ für

die ansteigenden Wiederbeschaffungswerte der betriebsnotwendigen Anlagenteile.

Die Gebührenkalkulation samt Anlagen kann bei Bedarf bei der Werkleitung eingesehen werden und liegt zur Sitzung des Stadtwerkeausschusses vor. 

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Beschlussvorschlag:

Die Gebührensätze werden zum 01.01.2019 wie folgt beschlossen:

 

1. Niederschlagswassergebühren:

Der Gebührensatz bleibt unverändert bei 0,26 EUR/m² je angefangenen Quadratmeter überbauter oder befestigter Grundstücksfläche

 

2. Schmutzwasserwassergebühren:

 

Benutzungsgebühr A

o Grundgebühr unverändert

o Verbrauchsgebühr – 3,18 EUR/m³ Schmutzwasser

 

Benutzungsgebühr B

o 50,16 EUR/m³ abgefahrenen Schmutzwasser

 

Benutzungsgebühr C

o 37,62 EUR/m³ abgefahrenen Schmutzwasser  

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: X

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja: X

Bei Haushaltsstelle: WP 2018

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

keine