Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Gebührenkalkulationen sind zwingende Voraussetzungen, um die einzelnen Gebührensätze in den Abgabensatzungen für Schmutz- und Niederschlagswasser zu bestimmen und in Kraft zu setzen. Gebührenkalkulationen sind entsprechend des gewählten Kalkulationszeitraums von bis zu drei Jahren neu durchzuführen. Letztmals wurden die Gebühren zum 01.01.2018 kalkuliert und sollen durch Gebührenfestsetzungen zum 01.01.2019 ersetzt werden. Dies entspricht einem vergangenen Kalkulationszeitraum von einem Jahr. Eine Nachkalkulation für den Zeitraum vom 01.01.2016 – 31.12.2017 erfolgte im Kalenderjahr 2018. Hierbei berechnete Kostenüber- oder -unterdeckungen wurden in der aktuell durchgeführten Kalkulation berücksichtigt. Für die Durchführung der Gebührenkalkulation ab dem 01.01.2019 wurde das Beratungsunter- nehmen aquabench GmbH beauftragt, dass die Kalkulation in enger Abstimmung mit dem Abwasserbetrieb im IV. Quartal 2018 durchgeführt hat. Im Ergebnis ergeben sich die nachfolgenden Gebührensätze:
Danach steigt die wichtige Verbrauchsgebühr für Schmutzwasser (Benutzungsgebühr A) um 7,5 %. Die anderen prozentualen Anpassungen können der vorstehenden Übersicht entnommen werden. Die Gebührensätze für Hauskläranlagen und Sammelgruben schwanken deswegen sehr stark, da hier einerseits nur geringe Mengen anzusetzen sind und andererseits die damit korrespondierenden Betriebs- und Kapitalkosten nach ihrem tatsächlichen Anfall zuzuordnen sind. Insgesamt sind diese Gebührenpositionen untergeordnet bzw. marginal für den Abwasserbetrieb. Die Niederschlagswassergebühr bleibt unverändert bei 0,26 EUR/m². Dabei liegt die Niederschlagswassergebühr noch immer deutlich unter dem Durchschnittswert in Schleswig-Holstein (0,34 EUR/m²). Mit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird eine Entnahme von ca. 200.000,- EUR aus der Substanzerhaltungsrücklage berechnet, die ca. 2,8 % unter der des Jahres 2018 liegt und ausreichend erscheint. Die Substanzerhaltungsrücklage spiegelt dabei die Differenz zwischen den nominellen und den kalkulatorischen Abschreibungen wider und ist eine „Vorsorgeposition“ für die ansteigenden Wiederbeschaffungswerte der betriebsnotwendigen Anlagenteile. Die Gebührenkalkulation samt Anlagen kann bei Bedarf bei der Werkleitung eingesehen werden und liegt zur Sitzung des Stadtwerkeausschusses vor. Beschlussvorschlag:Die Gebührensätze werden zum 01.01.2019 wie folgt beschlossen:
1. Niederschlagswassergebühren: Der Gebührensatz bleibt unverändert bei 0,26 EUR/m² je angefangenen Quadratmeter überbauter oder befestigter Grundstücksfläche
2. Schmutzwasserwassergebühren:
• Benutzungsgebühr A o Grundgebühr unverändert o Verbrauchsgebühr – 3,18 EUR/m³ Schmutzwasser
• Benutzungsgebühr B o 50,16 EUR/m³ abgefahrenen Schmutzwasser
• Benutzungsgebühr C o 37,62 EUR/m³ abgefahrenen Schmutzwasser Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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